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Werkstatt fĂźr behinderte Menschen
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top
Eine Werkstatt fĂźr behinderte Menschen (offizielle AbkĂźrzung WfbM, frĂźher auch âbeschĂźtzende Werkstattâ,cite-ref-brandeins-de-werkstattbericht-dorit-kowitz-1-0[1] heute auch âFĂśrderwerkstattâ oder âWerkstatt fĂźr angepasste Arbeitâ) ist eine Einrichtung zur âEingliederungâ bzw. Integration von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben in Deutschland (âBerufliche Rehabilitationâ, siehe Eingliederungshilfe).
In Deutschland sind entsprechenden Einrichtungen in der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten fßr behinderte Menschen (BAG:WfbM) organisiert, auf europäischer Ebene besteht die European Association of service providers for persons with disabilities (Europäische Vereinigung der Dienstleister fßr Menschen mit Behinderungen, EASPD).cite-ref-2[2]
Contents
⢠Geschichte
⢠Bis 1933
⢠1933 bis 1945
⢠1945 bis 1960
⢠1961 bis 1973
⢠1974 bis 2016
⢠2017 bis 2019
⢠Seit 2019
⢠Statistik
⢠Inklusionsmandat
⢠Mitwirkung
⢠Fachausschuss
⢠Kritik
⢠Galerie
⢠Ăsterreich
⢠Schweiz
⢠Polen
⢠Frankreich
⢠GroĂbritannien
⢠Literatur
⢠Weblinks
⢠Einzelnachweise
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Geschichte
Bis 1933
Unter dem Motto: âArbeit statt Almosenâ lieĂ Friedrich von Bodelschwingh der Ăltere ab 1898 KolonistenhĂśfe in der Senne, in Freistatt und in Hoffnungstal-Lobetal errichten. Zielgruppe waren zunächst âNichtsesshafteâ.cite-ref-3[3] Noch vor seinem Tod (1910) veranlasste von Bodelschwingh die GrĂźndung von Arbeitsstätten speziell fĂźr Menschen mit Behinderung.cite-ref-4[4] Die Werkstätten fĂźr behinderte Menschen der Von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel in Bielefeld-Gadderbaum gelten als älteste Werkstätten fĂźr Menschen mit Behinderung in Deutschland.cite-ref-5[5]
1933 bis 1945
Bodelschwinghs Konzept konnte in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland nicht weitergefĂźhrt werden. Stattdessen wurde seine Zielgruppe als âlebensunwertes Lebenâ eingestuft und sollte im Rahmen der Aktion T4 systematisch ermordet werden.
1945 bis 1960
Vorläufer von Einrichtungen, die heute Werkstatt fĂźr behinderte Menschen genannt werden, wurden nach dem Zweiten Weltkrieg BeschĂźtzende Werkstätten oder GeschĂźtzte Werkstätten genannt. Noch 1962 herrschte unter fĂźhrenden Vertretern der Bundesvereinigung Lebenshilfe die Ansicht vor, Menschen mit Behinderung âsollten geschĂźtzt werden gegen den rauen Wind der Wirtschaftâ.cite-ref-6[6]
1961 bis 1973
In das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde 1961 der Begriff Werkstatt fĂźr Behinderte (WfB) eingefĂźhrt, durch den erstmals ein verbindliches Regelwerk fĂźr die so bezeichneten Einrichtungen aufgestellt wurde.
1974 bis 2016
1974 verabschiedete der Deutsche Bundestag fĂźr die BevĂślkerungsgruppe in den Werkstätten, der âmehrheitlich und zeitlebens keine Erwerbstätigkeit angeboten wirdâ, eine im Wesentlichen bis heute gĂźltige Werkstattkonzeption.cite-ref-7[7]
Nach der Unterzeichnung des Ăbereinkommens Ăźber die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen durch Deutschland im Jahr 2009 haben die Forderungen in Art. 27 des Ăbereinkommens hier den Rang von Menschenrechten. Wesentlich fĂźr Werkstätten und ihre Beschäftigten ist die Aussage: âDie Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die MĂśglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen [englische Fassung: âinclusiveâ]â und fĂźr Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.âcite-ref-8[8] In der Folge gibt es immer wieder Mahnungen, dass Werkstätten fĂźr behinderte Menschen entweder aufgelĂśstcite-ref-9[9] oder so umgebaut werden sollen, dass sie den Vorgaben des Ăbereinkommens gerecht werden.cite-ref-10[10]
2017 bis 2019
Die Bezeichnung Werkstatt fßr behinderte Menschen (WfbM) ist seit dem 1. Juli 2001 durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) gesetzlich verbindlich in § 136, seit 2018 in § 219 SGB IX geregelt.
In dem 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz wird â von einigen Nuancen abgesehen â ein nahezu unveränderter Fortbestand der WfbM in ihrer herkĂśmmlichen Form rechtsverbindlich verankert.cite-ref-11[11]
Seit 2019
Im Jahr 2019 forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, âinnerhalb von vier Jahren zu prĂźfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kannâ. Damit gaben bereits AngehĂśrige der die GroĂe Koalition tragenden Parteien den AnstoĂ zu einer umfassenden Werkstattreform. Einen im Auftrag des Bundesministeriums fĂźr Arbeit und Soziales erarbeiteten Zwischenbericht âStudie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem fĂźr Menschen mit Behinderungen in Werkstätten fĂźr behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarktâ legten das Institut fĂźr Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) und das Institut fĂźr angewandte Sozialwissenschaft (infas) in Zusammenarbeit mit Arnold Pracht und Felix Welti im Juni 2021 dem BMAS vor.cite-ref-12[12] Im September 2022 folgte ein zweiter Zwischenbericht.cite-ref-13[13] Den Abschlussbericht verĂśffentlichte das Bundesministerium fĂźr Arbeit und Soziales im September 2023.cite-ref-14[14] In Abschnitt 6.3 der Studie stellt das BMAS âAlternative VergĂźtungsmodelleâ fĂźr Personen vor, die in der WfbM verbleiben bzw. neu in sie eintreten. Mit dem Thema âBeschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarktâ beschäftigt es sich in Abschnitt 4.
In den Abschlussbericht flossen Gedanken ein, die der Autorengruppe seit 2019 vorgelegt worden waren. So hatte im Juni 2022 die BAG WfbM ein erstes Arbeitspapier zur Reform des Entgeltsystems in Werkstätten verĂśffentlicht.cite-ref-15[15] Zwei Arbeitsgruppen innerhalb der BAG WfbM legten der Ăffentlichkeit zwei Vorschläge vor, und zwar das Modell âGrundeinkommen fĂźr Werkstattbeschäftigteâ und das Modell âArbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruchâ. âWerkstatträte Deutschland e. Vâ, die bundesweite Interessenvertretung der Beschäftigten in Werkstätten fĂźr behinderte Menschen (WfbM) fordert die EinfĂźhrung eines âBasisgeldes zur Gleichstellung dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschenâ.cite-ref-16[16]
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Hauptartikel
:
Reform des Werkstattsystems
Als Hauptproblem fĂźr die Umsetzung der Werkstattreform bewertete im Januar 2019 der Diplom-Psychologe Dieter Basener die âSogwirkungâ, die von Werkstätten ausgehe, indem (ohne Schutzmechanismen) âdauerhaft von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen nur hier ein Anrecht auf Arbeit genieĂen, eine KĂźndigung nahezu ausgeschlossen ist, hohe finanzielle Aufwendungen in das System flieĂen und eine Beschäftigung in der WfbM mit Vorteilen verbunden ist, die auĂerhalb der WfbM nicht gewährt werden.âcite-ref-17[17]
Im Februar 2020 änderte die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten fßr behinderte Menschen (WfbM) in Niedersachsen ihren Namen in Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit | Bildung | Teilhabe Niedersachsen. Der neue Name soll zum Ausdruck bringen, dass die LAG sich schon seit längerem nicht mehr nur als Interessensvertretung von Werkstätten fßr behinderte Menschen (WfbM) versteht, sondern sich im weiten Sinne fßr die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung aktiv engagiert.cite-ref-18[18] Die LAG nennt seit 2020 die Klientel, in deren Namen sie auftritt, konsequent Menschen mit Beeinträchtigung.
Nach der Aufhebung aller COVID-19-bedingten Beschränkungen der Arbeit in Werkstätten fĂźr behinderte Menschen im März 2023 (siehe den folgenden Unterabschnitt) knĂźpfte die Arbeit in ihnen einstweilen an die Bedingungen an, die bis zum März 2020 gegeben waren, da Pläne fĂźr eine Werkstattreform erst im Stadium der Vorplanungen waren. Die Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention kritisierte im Juli 2023 die von ihr beobachtete âunveränderte, auch in den letzten Jahren wiederholt geäuĂerte grundsätzliche Positionierung der Bundesregierung, wonach WfbM Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes im Sinne von Artikel 27 UN-BRK seienâ.cite-ref-19[19]
Ausnahmesituation: Zeit der COVID-19-Pandemie (2020 bis 2023)
Im Kontext der COVID-19-Pandemie in Deutschland wurde im März 2020 durch VerfĂźgungen der zuständigen Länder den meisten WfbM-Beschäftigten das Betreten âihrerâ WfbM verboten.cite-ref-20[20] Beschäftigten wurde nur die Arbeit in Notgruppen erlaubt, und nicht zu Ende gefĂźhrte Arbeitsaufträge wurden von Mitarbeitern der WfbM und von Hilfskräften ohne die Bescheinigung einer Schwerbehinderung ausgefĂźhrt. Das pauschale Betretungsverbot wurde im Mai 2020 aufgehoben. An seine Stelle standen Vorkehrungen, die in besonderem MaĂe die Einhaltung der âAHA-Regelâ (Abstand halten, auf Hygiene achten, Alltagsmaske tragen) gewährleisten sollten.
Im âĂrzteblattâ wurde im Juni 2020 die weit verbreitete Haltung kritisiert, man mĂźsse die Betreuten in Einrichtungen der Behindertenhilfe (also auch in den Werkstätten fĂźr behinderte Menschen) ähnlich rigoros schĂźtzen wie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Zwar habe der durchschnittliche Mensch mit einer âgeistigen Behinderungâ eine um zwĂślf Jahre verkĂźrzte Lebenserwartung, sein Risiko, an COVID-19 zu sterben, sei aber deutlich geringer als das eines 75-Jährigen oder Ălteren. Es seien âinsbesondere die existenziellen BedĂźrfnisse nach Kontakt und gemeinsamer Zeit mit engen Vertrauenspersonen sowie das Recht auf Teilhabe in allen Lebensbereichen zu berĂźcksichtigen.âcite-ref-21[21]
Der âStufenplan der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Priorisierung der COVID-19-Impfungâ ging allerdings im Februar 2021 davon aus, dass zumindest Menschen mit Down-Syndrom durchweg so gefährdet seien, dass sie einen Anspruch darauf hätten, gemeinsam mit âPersonen im Alter von 75â79 Jahrenâ bereits in âStufe 2â gegen COVID-19 geimpft zu werden.cite-ref-22[22]
Beschäftigte in einer WfbM haben kein Anrecht auf Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld. Solche Leistungen nach dem SGB III stehen nur Personen zu, die als âErwerbsfähigeâ einen Arbeitnehmerstatus haben. Das gilt auch fĂźr â durchweg nicht arbeitslosenversicherte â arbeitnehmerähnliche Personen, die auf einem AuĂenarbeitsplatz tätig sind. Zunächst hatte es den Anschein, dass diese Personen wie auch die von einer WerkstattschlieĂung Betroffenen, fĂźr die Zeit der SchlieĂung auf Lohnzahlungen, aber auch auf Lohnersatzleistungen wĂźrden verzichten mĂźssen. Allerdings bewertete es die Bundesregierung als ânicht angemessenâ, wenn diese Konsequenz tatsächlich einträte. Sie ermĂśglichte es im Juli 2020 den Integrationsämtern, entsprechende Entgeltausfälle rĂźckwirkend zum 1. März 2020 aus den ihnen zustehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe zu kompensieren. Antragsberechtigt waren die Werkstätten.cite-ref-23[23]
Statistik
Seit 2011 verringert sich die Zahl der Neuaufnahmen. Die Belegung im Eingangsverfahren plus Berufsbildungsbereich sank von Ăźber 34.000 (2011) auf 26.370 im Jahr 2024.cite-ref-wfbmstatisik-24-0[24]
2012 betrug die Anzahl der WfbM deutschlandweit 682, mit 2750 Standorten, diese beschäftigen 310.000 Personen, 260.000 im Arbeitsbereich, 30.000 im Berufsbildungsbereich, 17.000 im FĂśrderbereich.cite-ref-25[25] DarĂźber hinaus gibt es ca. 5.000 âwerkstattberechtigte Menschenâ, die nicht in WfbM beschäftigt sind. Ferner gibt es Menschen, die eine TagesfĂśrderstätte besuchen (sie gelten als ânicht-werkstattfähigâ)cite-ref-26[26] (Stand 2015).
2017 waren 275.110 Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt fßr Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Das sind je nach Bundesland 0,3 bis 0,8 % aller Personen zwischen 18 und 65 Jahren. Die Kosten lagen bei 16.592 Euro pro Person und Jahr, je nach Bundesland zwischen 12.000 und 20.000 Euro pro Person und Jahr. Das ArbeitsfÜrderungsgeld in HÜhe von 52 Euro pro Person und Monat ist darin enthalten, ebenso Fahrtkosten von durchschnittlich 150 Euro pro Person und Monat. Etwa 50 % leben im eigenen Familienverbund, 18 % in der eigenen Wohnung mit ambulanter Betreuung, 32 % im stationär betreuten Wohnen.cite-ref-27[27]
Die Belegung der Werkstätten wuchs bis 2019 auf ca. 318.000 Beschäftigte. Seither sinken die Belegungszahlen. Anfang 2024 lag die Belegung bei 300.804.cite-ref-wfbmstatisik-24-1[24]
Aus dem gesamten Werkstatt-Pool wechseln jährlich weniger als 1 % der Beschäftigten in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis.cite-ref-28[28] Bezogen auf den Anteil erfolgreicher Verläufe liegt die Quote der Vermittlungen jedoch hÜher. Daten aus dem Bundesland Hessen begrßnden die Schätzung von ca. 5 %.cite-ref-29[29]
Rechtliche Grundlagen
Hans-GĂźnther Ritz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Hamburger BehĂśrde fĂźr Soziales und Familie erklärte in einem 2015 verĂśffentlichten Gutachten fĂźr die Friedrich-Ebert-Stiftung, dass die Frage, wie die Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen am Arbeitsmarkt verwirklicht werden kann, in Deutschland durch drei verschiedene Normensysteme geregelt wird: Die UN-Behindertenrechtskonvention, das Wettbewerbsrecht der EU und das deutsche Arbeits- und Sozialrecht.cite-ref-30[30] Die drei Normensysteme weisen verschiedene Sichtweisen auf das Thema âTeilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitslebenâ auf.
UN-Behindertenrechtskonvention
Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention gebietet âdas gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit.âcite-ref-31[31] Diese Vorschrift empfindet der Deutsche Caritasverband als âbemerkenswert, weil alle Menschen ohne Behinderung in Deutschland einen Anspruch auf Transferleistungen und umfassende UnterstĂźtzung haben, wenn sie auf dem Arbeitsmarkt keinen Arbeitsplatz finden - aber keine Garantie fĂźr die Teilhabe am Arbeitsleben.âcite-ref-caritas-de-32-0[32]
Eine Schwäche des Art. 27 sieht Hans-GĂźnther Ritz darin, dass der Begriff âArbeitâ in der UN-Konvention nicht trennscharf definiert sei. Deshalb bedĂźrfe der Begriff der Präzisierung durch nationales Recht.cite-ref-33[33]
Clarissa von Drygalski und Felix Welti beschäftigten sich 2023 mit der Frage, ob eine âgeschĂźtzte Beschäftigungâ (in diese Kategorie fallen WfbM in Deutschland) mit Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar sei. Die Autoren geben zu bedenken, dass es nicht im Interesse der Fachkommission sein kĂśnne, wenn das BemĂźhen um âTotalinklusionâ (ausschlieĂlich auf dem ersten Arbeitsmarkt) zu einer âTotalexklusionâ (in Form von Dauerarbeitslosigkeit von Personen, die Arbeitnehmer werden sollen) fĂźhrten, mit dem Ergebnis, dass es fĂźr die betreffenden Personen de facto keine Teilhabe am Arbeitsleben gebe.cite-ref-34[34] Im Rahmen der systematischen Auslegung und nach Sinn und Zweck der Konvention gehen Drygalski und Welti davon aus, dass man angesichts der Formulierung âArbeit und Beschäftigungâ in Art. 27 UN-BRK von einem erweiterten Arbeitsbegriff ausgehen mĂźsse, der âauch die Arbeit in geschĂźtzten Beschäftigungsverhältnissen umfassenâ kĂśnne.cite-ref-35[35] Bei den Behindertenwerkstätten solle es sich nach Aussagen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen fĂźr Menschenrechte in seiner Thematischen Studie zu Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen vom 17. Dezember 2012 âum eine Ăbergangserscheinung handeln, bis der allgemeine Arbeitsmarkt durch entsprechende FĂśrderung so inklusiv, offen und zugänglich gestaltet ist, dass er allen Menschen mit Behinderungen offen steht.âcite-ref-36[36]
EU-Wettbewerbsrecht
Hans-GĂźnther Ritz stellt fest, dass die âVerordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014â zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt im Prinzip nicht auf das âSystem WfbMâ anwendbar sei. Diese âAllgemeine Gruppenfreistellungsverordnungâ regelt die Zulässigkeit von Beihilfen auf dem europäischen Binnenmarkt. Sie erlaubt unter bestimmten Umständen nationale Beihilfen an Arbeitnehmer und ist auf der Grundlage des geltenden deutschen Rechts aktuell auf (ehemalige) WfbM-Beschäftigte anwendbar, die den Status der âarbeitnehmerähnlichen Personâ hinter sich lassen und den Status eines âArbeitnehmersâ erhalten (âDie AGVO gilt auch fĂźr Beihilfen fĂźr benachteiligte oder behinderte Arbeitnehmer_innen.â) oder in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eintreten.cite-ref-37[37]
Deutsches Verfassungsrecht
Seit 1994 ist Absatz 3 Satz 2 von Artikel 3 des Grundgesetzes fĂźr die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Er lautet: âNiemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.âcite-ref-38[38] Laut Sarah Elsuni und Katharina Mangoldt lässt sich hieraus nicht ableiten, dass das Grundgesetz Inklusion fordere.cite-ref-39[39] Arthur Limbach-Reich hingegen bewertet jeden ânur Behinderte im Unterschied zu Nichtbehinderten treffende[n] Ausschluss von Entfaltungs- und BetätigungsmĂśglichkeiten durch gesetzliche oder verwaltungsseitige Vorgabenâ als verbotene âBenachteiligungâ im Sinne von Art. 3 GG.cite-ref-40[40]
Arbeits- und Sozialrecht
Deutschland
Fßr die Existenz und die Arbeit der Werkstätten gibt es drei wichtige sozialrechtliche Grundlagen: das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), die Werkstättenverordnung (WVO) und die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).
Im SGB IX ist geregelt, welche staatlichen Stellen fßr die Werkstätten und deren Beschäftigten zuständig sind, welche Aufgaben und Anforderungen an Werkstätten gestellt werden und welche Ansprßche die Beschäftigten erheben kÜnnen. Auch die Regulierung der Kostenträger und der Geldleistungen ist hier (§§ 4 ff. SGB IX) festgelegt.
In der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung ist geregelt, dass Werkstattbeschäftigte durch eigene Werkstatträte am Geschehen der Werkstatt beteiligt werden und welchen Einfluss sie ausßben kÜnnen.
Laut Werkstättenverordnung soll eine WfbM mindestens 120 behinderten Mitarbeitern die MĂśglichkeit geben, Arbeit zur Teilhabe am Arbeitsleben anzubieten (§ 7 WVO) und die behinderungsbedingten MĂśglichkeiten des jeweiligen Werkstattbeschäftigten beachten (§§ 1 und 5 WVO). Die Werkstatt muss â sofern die Aufnahmekriterien erfĂźllt sind â in ihrem Einzugsgebiet alle betroffenen Menschen aufnehmen, damit eine ortsnahe FĂśrderung stattfinden kann. Das betrifft Menschen mit mentalen, psychischen und physischen Beeinträchtigungen. Eine Ausnahme bilden Menschen, deren Leistungsfähigkeit extrem niedrig ist, die einer Ăźberdurchschnittlichen Pflege bedĂźrfen oder von denen eine starke Fremd- oder Eigengefährdung ausgeht.
Viele Werkstätten trennen die Bereiche nach den psychischen, physischen oder mentalen Eigenarten der Menschen, um eine optimale FÜrderung zu gewährleisten.
Die Kosten fĂźr einen Werkstattplatz tragen die ĂźberĂśrtlichen Sozialhilfeträger, die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur fĂźr Arbeit. Diese Träger fĂśrdern die MaĂnahme in den ersten 27 Monaten (maximal).
Das Arbeitsrecht unterstellt als Basis von Arbeitsverhältnissen einen äquivalenten Austausch von Lohn und Leistung. Die Unfähigkeit, diese Anforderung arbeitnehmerseitig zu erfĂźllen, kann grundsätzlich den Arbeitgeber berechtigen, das Arbeitsverhältnis durch KĂźndigung zu lĂśsen. Meist ist die KĂźndigung erst nach Vorliegen einiger vorgelagerter Verfahren und zusätzlicher Bedingungen zulässig (KĂźndigungsschutz). Das Schwerbehindertenrecht setzt bestimmte spezielle Schutzmechanismen, die auch fĂźr Menschen mit wesentlichen Behinderungen in begrenztem Umfang Hilfen geben. Allerdings wird regelmäĂig eine Arbeitsleistung von mindestens 50 Prozent der marktĂźblichen Leistung verlangt, damit die Schutzmechanismen und Hilfen an den Arbeitgeber â auch der Minderleistungsausgleich nach § 27 SchwbAV â greifen.cite-ref-41[41] Ein WfbM-Beschäftigter hat demnach aufgrund des derzeit geltenden Arbeitsrechts nur dann eine dauerhafte Chance auf Arbeit im ersten Arbeitsmarkt, wenn ihm nicht wegen erheblicher âMinderleistungâ legal gekĂźndigt wird. Die Unfähigkeit eines schwerbehinderten Menschen, die 50-Prozent-HĂźrde zu bewältigen (sein Mangel an âErwerbsfähigkeitâ im Sinne des Arbeitsrechts), korreliert wiederum stark mit dem sozialrechtlichen Status des âvoll erwerbsgeminderten behinderten Menschenâ, der Eingangsvoraussetzung fĂźr die Aufnahme in einer WfbM ist. Der Wunsch, ohne Transferzahlungen vom Staat oder von Sozialversicherungen seinen Lebensunterhalt selbstständig erwirtschaften zu kĂśnnen, ist Ritz zufolge praktisch auf der Grundlage des (2015) geltenden deutschen Arbeits- und Sozialrechts fĂźr Beschäftigte in einer WfbM nicht erfĂźllbar. Zu den Transferleistungen gehĂśren allerdings auch Zahlungen der Rentenversicherung wegen âvoller Erwerbsminderungâ an Leistungsberechtigte. In der Regel sind Werkstattbeschäftigte nach 20 Jahren Arbeit in der WfbM zum Empfang einer Rente berechtigt. Diese kann in Verbindung mit dem nicht anzurechnenden Werkstattlohn hĂśher sein als das Existenzminimum, das bei der Berechnung der âGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungâ festgelegt wird.
Auf ihrem Kongress vom 3. bis 5. Juni 2014 fasste die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) ihre Sicht der Rechtslage in Sachen WfbM zusammen: âArt. 27 UN-BRK fordert einen vollen Zugang zu allgemeinen ArbeitsfĂśrderungsleistungen mit Zielrichtung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, z. B. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach §§ 35, 136 SGB IX (einschlieĂlich der Werkstätten fĂźr behinderte Menschen), Arbeitsassistenz (§ 102 Abs. 4 SGB IX) und Integrationsfachdienste (§ 109 SGB IX). Die Zugangsvoraussetzungen, die an die Erwerbsfähigkeit anknĂźpfen, erfordern eine entsprechende Anpassung.
Viele Menschen mit Behinderung kĂśnnen unter den heute gegebenen rechtlichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit ihrer Tätigkeit ihren Lebensunterhalt nicht verdienen. Es ist erforderlich, dass zur ErfĂźllung des Art. 27 UN-BRK vor allem die Bedingungen fĂźr die Einbindung behinderter Menschen im allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Dazu muss auf die Bereitschaft der Arbeitgeber und auf ihre wirtschaftlich darstellbaren MĂśglichkeiten zur Einbeziehung behinderter Menschen eingewirkt werden. Dazu sind Beratung wie aber auch Information nĂśtig, letztere sowohl Ăźber die grundsätzlichen MĂśglichkeiten, vor allem aber Ăźber die Fähigkeiten der einzelnen behinderten Menschen. [âŚ] Es muss eine Option fĂźr die Teilhabe am Arbeitsleben fĂźr diejenigen behinderten Menschen geben, die wegen ihrer Behinderung und einer deswegen geminderten Leistungsfähigkeit dauerhaft keine Chance fĂźr eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben werden. Zur Sicherstellung dieses Auftrages aus Art. 26 UN-BRK ist die Werkstatt erforderlich und auch zukĂźnftig zweckmäĂig.â
Die Grundlage jeder Arbeitsbeziehung auf dem ersten Arbeitsmarkt wird laut CBP durch die UN-Konvention nicht generell in Frage gestellt: Arbeitgeber kĂśnnen fĂźr die Entlohnung einer Arbeitskraft eine entsprechende Leistung erwarten, und Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die erwartete Leistung zu erbringen. Ănderungen von Vorschriften im Arbeits- und Sozialrecht modifizieren diese AnsprĂźche lediglich, z. B. indem ein Arbeitgeber fĂźr die âMinderleistungâ eines Menschen mit Behinderung eine âEntschädigungâ erhält, setzen sie aber nicht auĂer Kraft.cite-ref-42[42]
Europäische Union
Am 10. März 2023 nahm das Europäische Parlament einen Bericht zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf in den Mitgliedsstaaten unter BerĂźcksichtigung der UN-BRK und eine daraus abgeleitete EntschlieĂung an. In Punkt 13 fordert das EP die Mitgliedsstaaten der EU auf, âdie Charakteristika, die Vielfalt und die Effektivität der bestehenden geschĂźtzten Werkstätten zur Vermittlung von Kompetenzen an Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem offenen Arbeitsmarkt gemeinsam mit Vertretern von Menschen mit Behinderungen laufend zu bewerten, dafĂźr zu sorgen, dass diese von Rechtsrahmen erfasst und geschĂźtzt werden, die soziale Sicherheit, Arbeitsbedingungen, MindestlĂśhne und das Diskriminierungsverbot umfassen, und zugleich die Bestimmungen, die nicht im Einklang mit der VN-BRK und insbesondere mit deren Artikel 27 stehen, schrittweise abzuschaffen.â
Es âfordert die Europäische Kommission auf, diesen Prozess zu Ăźberwachen.â
Das EP âweist darauf hin, dass geschĂźtzte Werkstätten fĂźr Menschen mit Behinderungen lediglich eine Option fĂźr einen befristeten Zeitraum in ihrem Arbeitsleben darstellen sollten [und] fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, inklusive Beschäftigungsmodelle auf dem offenen Arbeitsmarkt und auĂerhalb geschĂźtzter Werkstätten in voller Ăbereinstimmung mit der VN-BRK auszuarbeiten und zu fĂśrdern.â Das EP âbetont darĂźber hinaus, dass Arbeitnehmern mit Behinderungen in geschĂźtzten Werkstätten zumindest die Rechte und der Status gewährt werden sollten, die den Arbeitsrechten von Menschen entsprechen, die auf dem offenen Arbeitsmarkt arbeiten[, und] fordert die Mitgliedstaaten diesbezĂźglich auf, die Enthospitalisierung zu beschleunigen, wirksame regionale und dezentrale Versorgungssysteme, darunter Dienste zur gesellschaftlichen Aktivierung, auf allen Ebenen der Gesellschaft bereitzustellen und eine reibungslosere Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft insgesamt sicherzustellenâ.cite-ref-43[43]
Der Abschlussbericht der Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem fĂźr Menschen mit Behinderungen in Werkstätten fĂźr behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hält es fĂźr mĂśglich, dass der Europäische Gerichtshof, vor allem dann, wenn ein deutsches Arbeitsgericht sich an ihn wenden sollte, sein Urteil vom 12. März 2015cite-ref-44[44] bestätigt, nach dem die meisten Beschäftigten in beschĂźtzenden Einrichtungen als âArbeitnehmerâ gelten mĂźssten. Demnach hätten âdie Mitgliedstaaten der EU die Pflicht, einen nationalen Anspruch auf die Geltung des Mindestlohns auch in Werkstätten zu implementieren.âcite-ref-45[45]
Aufgaben von Werkstätten
Die Aufgaben der Werkstatt fĂźr behinderte Menschen sind in § 219 des SGB IX beschrieben. Dabei ist zugleich das Inklusionsgebot im Sinne des Art. 27 des Ăbereinkommens Ăźber die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationencite-ref-46[46] zu berĂźcksichtigen, so dass aktuell von einem âTripelmandatâ der WfbM gesprochen wird.cite-ref-47[47]
Die den Mandaten zugrunde liegenden Zielvorstellungen sind teilweise einander entgegengesetzt. So setzt Wirtschaftlichkeit z. B. eigentlich voraus, dass Leistungsschwache nicht durch ihre geringe Arbeitsproduktivität allzu sehr das Betriebsergebnis beeinträchtigen, während deren Rehabilitations- und Inklusionsinteressen rigorose ExklusionsmaĂnahmen, wie sie auf dem Ersten Arbeitsmarkt als ânormalâ gelten, verbieten. Als âLĂśsungâ des Konflikts gilt der Verzicht auf LohnhĂśhen, die auf dem Ersten Arbeitsmarkt, zumal nach EinfĂźhrung des gesetzlichen Mindestlohns, Ăźblich (geworden) sind. Den Hauptgrund fĂźr den Widerspruch zwischen dem Wirtschaftlichkeitsmandat einerseits und den beiden anderen Mandaten andererseits sieht Felix Welti darin, dass eine WfbM fĂźr ihre Beschäftigten sowohl eine Art âArbeitgeberâ als auch Vermittler im Prozess der beruflichen Rehabilitation sei.cite-ref-48[48]
Inklusionsmandat
Werkstätten fĂźr behinderte Menschen sollen den Ăbergang von Personen, die als dafĂźr geeignet erscheinen, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch MaĂnahmen fĂśrdern, die als fĂźr diesen Zweck zielfĂźhrend erscheinen. Zu diesem Zweck wird ihnen die Bereitstellung eines mĂśglichst breiten Angebots an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie von qualifiziertem Personal und einem begleitenden Dienst ermĂśglicht.
Aus dem Inklusionsmandat der WfbM ergeben sich auch Regelungen zur FĂśrderung von so genannten âAuĂenarbeitsplätzenâ. Ein Ăbergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt soll durch Integrationsfachdienste (IFD gemäà § 192 SGB IX) erleichtert werden. Von einem âAuĂenarbeitsplatzâ spricht man, wenn ein Mensch mit Behinderung zwar in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen arbeitet, aber den Status eines Werkstattbeschäftigten behält. Die Werkstättenverordnung regelt diese âAuĂenarbeitsplätzeâ in § 5 Abs. 4 WVO:
â(4) Der Ăbergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist durch geeignete MaĂnahmen zu fĂśrdern, insbesondere auch durch die Einrichtung einer Ăbergangsgruppe mit besonderen FĂśrderangeboten, Entwicklung individueller FĂśrderpläne sowie ErmĂśglichung von TrainingsmaĂnahmen, Betriebspraktika und durch eine zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen. Dabei hat die Werkstatt die notwendige arbeitsbegleitende Betreuung in der Ăbergangsphase sicherzustellen und darauf hinzuwirken, dass der zuständige Rehabilitationsträger seine Leistungen und nach dem Ausscheiden des behinderten Menschen aus der Werkstatt das Integrationsamt, gegebenenfalls unter Beteiligung eines Integrationsfachdienstes, die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben erbringenâŚâ
Auch die sogenannten ausgelagerten Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollen zum Zwecke des Ăbergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten werden (§ 219 SGB IX). Allerdings sollen laut § 219 SGB IX nur âgeeigneteâ Personen die Chance erhalten, wieder erwerbsfähig gemacht zu werden bzw. auf AuĂenarbeitsplätzen tätig zu werden. Erwerbsfähigkeit wird als notwendige Bedingung fĂźr einen Erfolg auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vom Gesetzgeber fĂźr so selbstverständlich erachtet, dass es im Zusammenhang mit dem Komplex Arbeitsmarktferne, vor allem in den Regelungen zum SGB II, keinen ausdrĂźcklichen Hinweis darauf gibt, dass die in einer WfbM beschäftigten erwerbsunfähigen Personen mit diesem Begriff nicht mitgemeint sind und deshalb auch nicht von neuen MaĂnahmen zur Inklusion arbeitsmarktferner (erwerbsfähiger!) Personen profitieren kĂśnnen.
Rehabilitationsmandat
Entsprechend der UN-Konvention muss eine WfbM eine âangemessene berufliche Bildungâ anbieten, wenn Menschen mit einer Behinderung keine andere MĂśglichkeit finden, zu einer solchen zu gelangen. Die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der dort beschäftigten Menschen soll erhalten, entwickelt, erhĂśht oder wiedergewonnen werden, wobei zugleich deren PersĂśnlichkeitsentwicklung ermĂśglicht werden soll (§ 219 SGB IX). AuĂerdem hat die Werkstatt auch eine Beschäftigung zu einem der Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus den Arbeitsergebnissen anzubieten. Alle bislang genannten Grundsätze ergeben sich aus dem Rehabilitationsmandat der WfbM.
Nach deutschem Arbeits- und Sozialrecht sollen MaĂnahmen zur beruflichen Rehabilitation in einer WfbM bewirken, dass die Erwerbsminderung Ăźberwunden wird, die Eingangsvoraussetzung fĂźr die Beschäftigung in der WfbM war.cite-ref-49[49]
70 bis 90 % ihrer ErlÜse erzielen Werkstätten fßr behinderte Menschen aus den Budgets von Rehabilitationsträgern.
WfbM Qualität Plus ist ein rehabilitationsspezifisches Qualitätsmanagementsystem fßr Werkstätten fßr behinderte Menschen. Das SGB IX fordert ein Qualitätsmanagementsystem von Werkstätten fßr behinderte Menschen.
Wirtschaftlichkeitsmandat
Werkstätten fßr behinderte Menschen sollen nach wirtschaftlichen Grundsätzen gefßhrt werden (= Wirtschaftlichkeitsmandat der WfbM) und dem dort Beschäftigten im Arbeitsbereich ein Entgelt zahlen. Dies beinhaltet, dass die Werkstatt auch gewerbliche und private Kunden, die Waren und Dienstleistungen bei ihr anfordern, zufriedenstellen muss, um einen entsprechenden Umsatz zu gewährleisten. Das auszuzahlende Entgelt wird aus dem Arbeitsergebnis nach Abzug einer Lohnrßcklage und einer Investitionsrßcklage gebildet.
Werkstätten wollen wirtschaftliche Arbeitsergebnisse anstreben, um den Beschäftigten im Arbeitsbereich ein Arbeitsentgelt zahlen zu kÜnnen. Fßr das Selbstwertgefßhl der Beschäftigten ist mit entscheidend, dass sie eine Ükonomisch sinnvolle und effiziente Arbeit ßbernehmen. Werkstätten stßtzen sich häufig auf drei Standbeine: Auftragsarbeiten, Eigenproduktion und Dienstleistungen. Dies umfasst zum Beispiel Montage-, Verpackungs- und Versandaufträge fßr Betriebe aus Industrie, Handwerk und Handel. Viele Werkstätten verfßgen ßber eine beträchtliche Eigenproduktion (z. B. Holzspielzeuge, kunstgewerbliche Gegenstände, Textilien oder GartenmÜbel). Zukunftsträchtig sind Angebote aus dem Bereich der EDV-Dienstleistungen. Aber auch Garten- und Landschaftspflege, Landwirtschaft, Recycling von Elektro(nik)-Altgeräten, Kßchen- und Partyservice, Wäscherei, Druck und Versand von Werbemitteln, der Betrieb eines Tierparks oder einer Eissporthalle gehÜren zum Angebot. Aktenvernichtung, auch als Komplettservice und nach DIN-genormter Sicherheitsstufe, ist eine Stärke vieler Werkstätten. Passend dazu bieten einige Einrichtungen auch die professionelle Archivierung von Dokumenten an, die eingescannt, auf Datenträger ßberspielt oder auch online auf einem Server bereitgehalten werden.
Um auch groĂe und Ăźberregionale Kunden adäquat bedienen zu kĂśnnen, haben sich zahlreiche Werkstätten in Form von gemeinnĂźtzigen Genossenschaften oder gemeinnĂźtzigen Gesellschaften zusammengeschlossen (z. B. GDW-Nord, GDW Hessen-ThĂźringen, GDW-NRW, GAV Berlin, GfA Sachsen, GDW-NBSA). Diese Gesellschaften unterstĂźtzen die Werkstätten bei der Akquise und koordinieren GroĂprojekte.
Viele Werkstätten nutzen heute ein Qualitätsmanagement und sind in der Auftragsabwicklung und in der Leistungserbringung gegenßber den Menschen mit Behinderung nach einer Qualitätsmanagementnorm wie beispielsweise ISO 9001:2000 zertifiziert.
Voraussetzungen fßr die Aufnahme als Beschäftigter in eine WfbM
In eine Werkstatt fßr behinderte Menschen sollen zum Zweck der beruflichen Rehabilitation bzw. als Eingliederungshilfe Menschen als Beschäftigte aufgenommen werden, die ihrer kÜrperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Besonderheiten wegen nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig werden kÜnnen; sie haben ein Recht auf einen Werkstattplatz.
Abgrenzung der WfbM-Beschäftigten von Erwerbsfähigen
Aufnahmevoraussetzung ist die Bescheinigung, dass bei denjenigen, die in einer WfbM beschäftigt werden sollen, eine Erwerbsminderung bzw. eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, sodass sie weniger als drei Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen kĂśnnen. Die Hoffnung, dass dieser Zustand bei einigen auf einer Beeinträchtigung beruht, die nicht zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit fĂźhrt, kommt darin zum Ausdruck, dass die Bundesagentur fĂźr Arbeit zu den âschwerbehinderten Menschen in MaĂnahmen zur FĂśrderung der beruflichen Rehabilitationâ nur Beschäftigte im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich sowie diejenigen zählt, die einer âunterstĂźtzten Beschäftigungâ nachgehen.cite-ref-50[50] Bei den meisten WfbM-Beschäftigten im Arbeitsbereich besteht kein Grund zu der oben angefĂźhrten Hoffnung; deshalb zählen sie fĂźr die Bundesanstalt fĂźr Arbeit nicht zu den âRehabilitandenâ.
Es gibt unterschiedliche Interpretationen des Phänomens, dass in einigen Werkstätten vermehrt auch Menschen mit einer Lernbehinderung oder KĂśrperbehinderung ohne das Merkmal einer geistigen Behinderung aufgenommen werden. Die ĂźberĂśrtlichen Träger der Sozialhilfe gehen davon aus, dass zurzeit ca. fĂźnf Prozent aller Werkstattbeschäftigten fehlplatziert seien und eigentlich auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt sein kĂśnnten. Der Behindertenverband Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) kritisiert diese Einschätzung allerdings als âpolitisch motiviert gegriffene Zahlâ.cite-ref-vereinte-nationen-51-0[51]
Eine vom Bundesministerium fĂźr Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebene âISB-Studieâ kommt dagegen zum Schluss, dass insbesondere bei der Gruppe der aufgenommenen Menschen mit Lernbehinderung ein âZusammenhang zwischen Lernbehinderung und zusätzlicher Verhaltensauffälligkeit (âŚ) in besonderer Weiseâ zuträfe. Die daraus resultierenden Folgeprobleme und der Mangel an angemessenen AlternativmaĂnahmen fĂźhre dann im Arbeitsbereich häufig zu KostenĂźbernahmen durch die Sozialhilfeträger, das sei kein âAutomatismus zwischen Werkstatt, Arbeitsagentur und Schule mit dem FĂśrderschwerpunkt Lernenâ.cite-ref-52[52]
Abgrenzung der WfbM-Beschäftigten von schwerst- und âmehrfachbehindertenâ Menschen
Absatz 2 von § 219 SGB IX bestimmt, dass Menschen mit einer Behinderung nur dann in eine WfbM aufgenommen werden dĂźrfen, wenn sie âspätestens nach Teilnahme an MaĂnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein MindestmaĂ wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden.â Das ermĂśglicht eine ZurĂźckweisung derjenigen, auf die dieses Kriterium nicht zutrifft. FĂźr diesen Personenkreis wurden teils âTagesfĂśrderstättenâ, teils eigene Gruppen eingerichtet, die (im Gegensatz zum âArbeitsbereichâ als âFĂśrder- und Betreuungsbereichâ) in Werkstätten fĂźr behinderte Menschen integriert sind.cite-ref-53[53]cite-ref-54[54]
Rechtsstatus von Werkstatt-Beschäftigten und dessen Folgen
Beschäftigte in einer WfbM gelten sozialrechtlich im Gegensatz zu den vom Träger der Einrichtung angestellten Bildungsbegleitern, Gruppenleitern usw. nicht als Arbeitnehmer. Sie haben einen arbeitnehmerähnlichen Rechtsstatus. Den Begriff konkretisiert Hans-GĂźnther Ritz folgendermaĂen: âIn der Werkstatt wird ârichtigâ gearbeitet, d. h. die Mitarbeiter_innen produzieren Werte wie alle ânormalenâ Produzent_innen auch. Arbeit in der WfbM ist Arbeit und keine Beschäftigungstherapie. Obwohl sie fĂźr den Markt produziert, hat die Werkstatt die MĂśglichkeit (und die Verpflichtung), den Druck des allgemeinen Arbeitsmarktes von den einzelnen Mitarbeiter_innen fernzuhalten. Grund dafĂźr ist ihre Ăźberwiegende Finanzierung aus Steuermitteln ebenso wie die Tatsache, dass die Mitarbeiter_innen ihren Lebensunterhalt nicht aus dem Arbeitsergebnis bestreiten mĂźssen.âcite-ref-55[55]
Zum Rechtsstatus der âarbeitnehmerähnlichen Personâ stellte das Landesarbeitsgericht Baden-WĂźrttemberg in einem Urteil vom 26. Januar 2009 (auf der Grundlage der bis 2017 gĂźltigen Fassung des SGB IX) fest:
âAus § 138 Abs. 1 SGB IX ergibt sich, dass der Gesetzgeber fĂźr den Regelfall davon ausgeht, dass behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis tätig werden. Dass der Mitarbeiter wenigstens ein MindestmaĂ an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringt, ist kein Kennzeichen fĂźr ein Arbeitsverhältnis, sondern Aufnahmevoraussetzung nach § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB IX fĂźr eine Werkstatt fĂźr behinderte Menschen. Ein Arbeitsverhältnis liegt erst dann vor, wenn der Hauptzweck der Beschäftigung das Erbringen wirtschaftlich verwertbarer Leistungen ist und nicht der Zweck des § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, nämlich die ErmĂśglichung einer angemessenen Beschäftigung Vordergrund des Aufenthalts in der WfbM ist.âcite-ref-56[56]
Auf dieser Grundlage entschied das Arbeitsgericht Kiel im November 2015, dass fßr Beschäftigte in einer WfbM Regelungen ßber einen gesetzlichen Mindestlohn nicht gelten.cite-ref-57[57] Es gilt jedoch ein Grundbetrag, den alle Beschäftigten mindestens erhalten mßssen,cite-ref-58[58] auch wenn kein Steigerungsbetrag ausgezahlt wird. Er liegt 2023 bei 126 Euro (ohne ergänzendes ArbeitsfÜrderungsgeld).
Besserstellung im Vergleich zu Arbeitnehmern
Von 1997 bis 2007 stieg die Zahl der WfbM-Arbeitsplätze um Ăźber 50 % auf ca. 300.000, während die Vermittlungsquote auf den âallgemeinen Arbeitsmarktâ bei unter 1 % lag.cite-ref-59[59] Da im Sinne amtlicher Statistiken Nicht-Erwerbsfähige per definitionem nicht zur Menge des Erwerbspersonenpotenzials gehĂśren, kĂśnnen sie nicht arbeitslos werden, obwohl sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Da aber der GroĂteil der Menschen mit KĂśrperbehinderungen als erwerbsfähig gilt, kann dieser Personenkreis nicht Aufnahme in einer WfbM finden und ist von einer hohen Arbeitslosenquote betroffen. Die Schutzwirkung der frĂźher so genannten âBeschĂźtzenden Werkstättenâ wird dadurch sichtbar, dass diese eine Beschäftigung garantieren und einen weitgehenden Schutz vor KĂźndigungen bieten mĂźssen.
Es gibt nur wenige Ausnahmen von dem umfassenden KĂźndigungsschutz fĂźr Werkstatt-Beschäftigte, der Ăźber den fĂźr Arbeitnehmer geltenden KĂźndigungsschutz weit hinausgeht. Wichtigstes Instrument zur KĂźndigung eines Werkstattverhältnisses auch gegen den Willen der betroffenen Personen ist die KĂźndigung des Werkstättenvertrags auf der Grundlage des § 219 Abs. 2 Satz 2 SGB IX. Dieser ermĂśglicht es, das Vorliegen einer Werkstattfähigkeit auch bei bereits Beschäftigten in Frage zu stellen. Unstrittig ist die Anwendbarkeit der Regelung in Fällen, in denen ein Beschäftigter sich selbst und/oder andere gefährdet (hat).cite-ref-60[60] Auch auf Werkstatt-Beschäftigte kann die Regelung des § 626 BĂźrgerliches Gesetzbuch (BGB) angewandt werden, der die Rechtsgrundlage fĂźr âauĂerordentliche KĂźndigungenâ bildet. Dazu mĂźssen die Beschäftigungsvoraussetzungen des behinderten Beschäftigten weggefallen sein, der Sozialleistungsträger den Leistungsbescheid aufgehoben haben oder beide Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen.cite-ref-61[61] FĂźr die GeschäftsfĂźhrung einer WfbM muss die auĂerordentliche KĂźndigung eines Beschäftigten âdas âulima ratio-Mittelââ darstellen.
Ein Vorteil im Vergleich zu nicht behinderten Arbeitnehmern im Niedriglohnsektor ergibt sich daraus, dass Senioren, die jahrzehntelang in einer WfbM beschäftigt waren, trotz ihres sehr geringen frßheren Einkommens eine Rente nach § 43 Abs. 6 SGB VI erhalten. Diese Rente errechnet sich auf der Grundlage des monatlichen durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens in Deutschland.
Schlechterstellung im Vergleich zu Arbeitnehmern
Während z. B. in Frankreich entsprechend Beschäftigte ein existenzsicherndes Arbeitsentgelt bekommen, wird in Deutschland unter Umständen ihr einrichtungsabhängiger Lohn durch eine zusätzliche Grundsicherung so weit aufgestockt, dass ihr Einkommen zur Sicherung ihrer Existenz ausreicht. Solange die Summe aus Lohn und Grundsicherung nicht das Niveau des Existenzminimums Ăźbersteigt, fĂźhrt eine hĂśhere Arbeitsleistung nicht zu einem hĂśheren Einkommen.cite-ref-bz-21-11-014-62-0[62] Diese Schwelle kann in aller Regel nur dann Ăźberschritten werden, wenn Beschäftigte in einer WfbM zum Bezug einer Rente âwegen verminderter Erwerbsfähigkeitâ berechtigt sind, was frĂźhestens zwanzig Jahre nach Eintritt in die WfbM der Fall ist.cite-ref-63[63]
Details zur Arbeit von Werkstätten fßr behinderte Menschen
MaĂnahmenverlauf
Menschen, die in eine Werkstatt fĂźr Menschen mit Behinderung aufgenommen werden, durchlaufen in der Regel mehrere, zeitlich aufeinander folgende Verfahren:
Eingangsverfahren (EV)
Das Eingangsverfahren dient dem Teilnehmer dazu, sich einen ersten Einblick in die Werkstatt zu verschaffen. Es soll festgestellt werden, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung âfĂźr die Teilhabe des Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben fĂźr die Menschen mit Behinderungen in Betracht kommenâ (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Ein Eingliederungsplan wird erstellt, in dem die Kompetenzen des behinderten Menschen aufgenommen und Ziele fĂźr den anschlieĂenden FĂśrder- und Bildungsprozess gemeinsam aufgestellt werden. Das EV dauert in der Regel drei Monate. Finanziert wird das EV durch den zuständigen Rehabilitationsträger. In der Regel ist das die Bundesagentur fĂźr Arbeit, der Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen (Deutsche Rentenversicherung) oder eine Berufsgenossenschaft.
Berufsbildungsbereich (BBB)
Nach dem Eingangsverfahren (EV) folgt der Berufsbildungsbereich (BBB).
Der BBB dauert maximal zwei Jahre. Nach dem ersten Jahr BBB (Grundkurs) erfolgt ein Bericht, der im Fachausschuss, dem Beratungsgremium von Werkstatt und Vertretern aus Arbeitsagentur und Sozialhilfe, besprochen wird. Kann die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers weiter gefÜrdert werden, soll der zuständige Rehabilitationsträger das zweite Jahr im BBB (Aufbaukurs) bewilligen.
Der Berufsbildungsbereich gliedert sich in einen Grund- und einen Aufbaukurs von jeweils 12-monatiger Dauer, in denen verschiedene Fertigkeiten (im Aufbaukurs mit hÜherem Schwierigkeitsgrad) vermittelt werden. Auch soll das Selbstwertgefßhl des Werkstattbeschäftigten gehoben und das Sozial- und Arbeitsverhalten gefÜrdert werden. Dabei ist auch eine mÜglichst realistische Selbsteinschätzung der individuellen Fähigkeiten anzustreben. Angebote zur Entwicklung der lebenspraktischen Fertigkeiten (Erlernen von sozialen Normen und Werten (Regeln, Pßnktlichkeit u. ä.), KÜrperpflege, Gesundheitspflege, Kleidung, Essen und Trinken, Verkehrserziehung, Umgang mit Geld) sind in die FÜrderungen mit einbezogen. Fßr den BBB ist ein Gruppenschlßssel von 1:6 gesetzlich gefordert (§ 9 Abs. 3 WVO).
Zum Berufsbildungsbereich wurde im Jahr 2002 ein Rahmenprogramm von Seiten der Agentur fßr Arbeit und der BAG:WfbM erstellt. Dieses Rahmenprogramm ist zwar keine gesetzlich festgelegte Vorgabe, jedoch ist davon auszugehen, dass sich die Kostenträger in ihren Anforderungen an die Werkstatt eng an das Dokument binden werden. (s. u.: Weblinks)
Die Bundesagentur fßr Arbeit fordert von den Trägern seit dem 1. Januar 2013 eine Trägerzulassung analog der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung ArbeitsfÜrderung fßr den Berufsbildungsbereich.
Arbeitsbereich (AB)
Nach dem BBB haben die Teilnehmer die MÜglichkeit, in den Arbeitsbereich der Werkstatt zu wechseln. Die Beschäftigung im Arbeitsbereich ist unbefristet. Die Werkstatt soll ßber ein mÜglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen mit weitgehender Entsprechung zum allgemeinen Arbeitsmarkt verfßgen, um der Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit sowie Eignung und Neigung des betreffenden Menschen so weit wie mÜglich Rechnung zu tragen. Auch hier findet eine weitergehende FÜrderung statt.
Mitwirkung
Die Werkstattbeschäftigten haben gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsrechte. In allen Werkstätten werden Werkstatträte gewählt, die die Interessen der Beschäftigten im Arbeitsbereich vertreten und mit der Leitung diskutieren. Auch die Anliegen der Teilnehmer im Berufsbildungsbereich sowie im Eingangsverfahren werden berĂźcksichtigt. In der âWerkstätten-Mitwirkungsverordnungâ sind Rechte und Pflichten des Werkstattrates, aber auch der Werkstattleitung geregelt. Im Einvernehmen mit dem Träger der Werkstatt kann ein Eltern- und Betreuerbeirat errichtet werden, der die Werkstatt und den Werkstattrat bei ihrer Arbeit berät und durch Vorschläge und Stellungnahmen unterstĂźtzt. Die gewählten Werkstatträte und Eltern- und Betreuerbeiräte kĂśnnen bei allen relevanten Fragen Einfluss nehmen.
Werkstatträte haben sich ßber ihre eigene Werkstatt hinaus auf Landes- und Bundesebene organisiert, die erste war im Mai 2000 die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in NRW.cite-ref-64[64] Als Ergebnis mehrjähriger Erwachsenenbildungsarbeit mit Werkstatträten unter der Leitung von Dieter Niermann an der Ev. Heimvolkshochschule Lindenhof, Bethel. 2004 bildete sich eine Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, die sich 2007 selbst aufgelÜst hat. Am 7. Februar 2008 grßndete sich die Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte (BVWR).cite-ref-65[65]
MĂśglichkeit der Reduzierung der HĂśhe von Ausgleichsabgaben
Arbeitgeber, die an WfbM Aufträge erteilen, kĂśnnen gemäà § 223 SGB IX bis zu âŚ50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzĂźglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnenâŚ
Aufträge der Üffentlichen Hand, die von Werkstätten ausgefßhrt werden kÜnnen, sind diesen bevorzugt anzubieten (§ 224 SGB IX).
Die Bundesagentur fĂźr Arbeit kann die Anrechnung eines schwerbehinderten Menschen, besonders eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 155 Absatz 1 SGB IX auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz, hĂśchstens drei Pflichtarbeitsplätze fĂźr schwerbehinderte Menschen zulassen, wenn dessen Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stĂśĂt (§ 159 Abs. 1 SGB IX). Ohne vorherige Genehmigung durch die BA wird die Anrechnung verdoppelt, wenn ein schwerbehinderter Mensch beruflich ausgebildet wird (§ 159 Abs. 2 SGB IX).
Arbeitsentgelt und Sozialtransfers
Alle Beschäftigten im Arbeitsbereich bekommen ein Entgelt. Es besteht aus Grund- und Steigerungsbetrag. Gesetzliche Grundlage dafßr ist § 221 Absatz 2 SGB IX. Der Grundbetrag ist gemäà § 125 SGB III auf 126 Euro festgelegt.cite-ref-66[66] Zusätzlich kann es einen Steigerungsbetrag und ein ArbeitsfÜrderungsgeld (52 Euro monatlich) geben.cite-ref-67[67]
Der Steigerungsbetrag wird leistungsabhängig gezahlt: Je nach Konzept der Werkstatt wird der Steigerungsbetrag nach quantitativen und qualitativen Aspekten der Arbeitsleistung sowie Art des Arbeitsplatzes, Sozialverhalten, Schmutz- und Lärmzulagen, Lebensalter und die WerkstattzugehÜrigkeit bemessen.
Das Durchschnittsentgelt in den deutschen Werkstätten fßr behinderte Menschen betrug im Jahr 2020 rund 211 Euro im Monat.cite-ref-68[68]
Ist die beschäftigte Person kein Arbeitnehmer, sondern steht zu der Werkstatt gem. § 221 Abs. 1 SGB IX in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, hat sie keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.cite-ref-69[69]
Von diesem Einkommen mĂźssen diejenigen behinderten Menschen, die auf weitere Hilfen angewiesen sind (z. B. eine Wohnheimunterbringung), noch Eigenleistungen erbringen. Diese Regelungen beziehen sich auf den § 82 SGB XII und legen fest, dass der Einkommensfreibetrag fĂźr Hilfeempfänger bei einem Achtel (2018: 52 Euro) der Regelbedarfsstufe 1 (2018: 416 Eurocite-ref-70[70]) liegt. Ăber diesen Einkommensfreibetrag hinausgehendes Entgelt ist zu 50 %cite-ref-71[71] fĂźr die Wohnheimkosten einzusetzen. Einem Durchschnittsverdiener in der WfbM bleiben von den 159 Euro/Monat nach dem Abzug fĂźr die Wohnheimunterbringung ein Resteinkommen von 105,50 Euro.cite-ref-72[72]
Zu den Ăźblichen Leistungen gehĂśrt auch die Sicherstellung der BefĂśrderung zur Werkstatt und ein Mittagessen.
Die Werkstattbeschäftigten werden unabhängig von den häufig geringen Entgeltzahlungen wie andere Arbeitnehmer unfall-, kranken-, pflege- und rentenversichert. Nach 20 Jahren Werkstatttätigkeit (bei einer angeborenen geistigen Behinderung also im Alter von ca. 40 Jahren) besitzen sie einen Anspruch auf âRente wegen Erwerbsminderungâ. Deren HĂśhe beträgt gemäà § 162 SGB VI 80 Prozent des Rentenniveaus eines durchschnittlichen deutschen Arbeitnehmers. Im Gegensatz zu erwerbsunfähig gewordenen Arbeitnehmern verbessert sich nach Ablauf der Zwanzig-Jahres-Frist durch den Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente die finanzielle Lage von Werkstatt-Beschäftigten.
Werkstattbeschäftigte erhalten nach 20 Jahren die volle Erwerbsminderungsrente. Das tatsächliche Einkommen in der Werkstatt spielt dabei keine Rolle. Die Beiträge werden in der Rentenversicherung aufgestockt (âRentenprivilegâ). BezugsgrĂśĂe sind ungefähr 80 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes aller Versicherten. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente beträgt nach 20 Beitragsjahren durchschnittlich knapp 800 Euro monatlich (infas-Forschungsbericht 516, Seite 49, vom September 2018).
Vor Ablauf der Zwanzigjahresfrist stehen denjenigen AngehÜrigen einer WfbM, die nicht ßber zusätzliche Einnahmen oder VermÜgen verfßgen, in der Regel Leistungen im Rahmen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu. Diese erhalten diejenigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (§ 43 Abs. 2 SGB VI). Die Summe aus individuellem Entgelt und Grundsicherung entspricht nach § 42 SGB VI dem Betrag, den auch ein bedßrftiger Rentner bei gleichen Lebensumständen erhalten wßrde.
GrĂśĂe von Arbeitsgruppen
Der GruppenschlĂźssel im Arbeitsbereich beträgt (laut § 9 Abs. 3 WVO) 1:12 (eine Fachkraft auf zwĂślf behinderte Mitarbeiter). Dies gilt als statistischer und gesetzlicher Wert. Jede Gruppe wird angeleitet durch einen (oftmals) âGruppenleiterâ (den Begriff gab es gesetzlich noch nie) genannte âFachkraft zur Arbeits- und BerufsfĂśrderungâ (FAB). Die Fachkräfte besitzen eine sonderpädagogische Zusatzausbildung und sind fĂźr die Qualität der entstehenden Endprodukte und die Entwicklung der PersĂśnlichkeit der Werkstattbeschäftigten zuständig. Die Fachkräfte sollen mĂśglichst aus dem handwerklichen Bereich stammen (Meisterqualifikation) und zusätzlich der pädagogischen Aufgabe gewachsen sein. In vielen Werkstätten wurden in den Arbeitsgruppen zur UnterstĂźtzung Zivildienstleistende eingesetzt. Zuweilen wird noch jemand unterstĂźtzend eingesetzt, der ein freiwilliges soziales Jahr leisten mĂśchte.
Begleitende oder Soziale Dienste in den Werkstätten
Den Fachkräften stehen Begleitende Dienste fĂźr die soziale, pädagogische und psychologische Betreuung zur Seite, welche mit den Kostenträgern zusammenarbeiten, um die Finanzierung der MaĂnahme zu sichern. Die Begleitenden Dienste sind Ansprechpartner fĂźr die Teilnehmer und Beschäftigten, die Gruppenleiter, Eltern und AngehĂśrigen. Sie arbeiten eng mit den Werkstattleitern zusammen und unterstĂźtzen den Werkstattrat. Sie begleiten die FĂśrderung der Rehabilitanden, organisieren geeignete begleitende Angebote und helfen ganz praktisch bei Konfliktsituationen. Im Begleitenden Dienst arbeiten hauptsächlich Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter. In Einrichtungen fĂźr Menschen mit psychischen Besonderheiten kĂśnnen auch Psychologen eingestellt sein, die unterstĂźtzend zur Seite stehen. In den verschiedenen Werkstätten werden oft begleitende MaĂnahmen durch zusätzliche Kräfte im Begleitenden Dienst angeboten, wie Ergotherapie, Sport, Rehasport oder Erwachsenenbildung.
Fachausschuss
In jeder WfbM ist nach § 2 WVO ein Fachausschuss zu bilden. Diesem gehĂśren in gleicher Zahl jeweils Vertreter der Werkstatt, Vertreter der Bundesagentur fĂźr Arbeit sowie Vertreter des ĂźberĂśrtlichen oder â je nach Bundesland â Ăśrtlichen Trägers der Sozialhilfe an.
Der Fachausschuss soll auch Vertreter anderer Rehabilitationsträger wie z. B. der Deutschen Rentenversicherung (ehem. LVA und BfA) oder der Berufsgenossenschaften beteiligen, wenn deren Zuständigkeit zur Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzender Leistungen in Betracht kommt. Er kann auch andere Personen hinzuziehen oder Sachverständige anhÜren.
Im Fachausschuss wird Ăźber Voraussetzungen und FĂśrderung in der Werkstatt im Einzelfall beraten. FĂźr jeden Werkstattbeschäftigten gibt der Fachausschuss ein Votum darĂźber ab, ob er aufgenommen werden soll, ob und wie er im Berufsbildungsbereich gefĂśrdert werden soll, ob er in den Arbeitsbereich Ăźbernommen wird und in welchen Bereich. Auch weitergehende QualifizierungsmaĂnahmen sind hier Beratungsgegenstand und ebenso MaĂnahmen zur Gestaltung des Ăbergangs in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das fachliche Votum des Fachausschusses soll fĂźr den zuständigen Rehabilitationsträger Grundlage seiner Kostenentscheidung sein.
Leitungstätigkeiten in Werkstätten fßr Behinderte
Die Positionen der Leitungs- und FĂźhrungstätigkeiten in den Werkstätten fĂźr Behinderte werden laut Stepstone beispielsweise bei Gruppenleitern mit einem Durchschnittsgehalt zwischen 39.500 ⏠und 56.600 ⏠vergĂźtet,cite-ref-73[73] fĂźr Fachkräfte der Behindertenhilfe mit 33.400 ⏠bis zu 47.900 âŹ.cite-ref-74[74] In der Duisburger Werkstatt fĂźr Menschen mit Behinderung erhielt die GeschäftsfĂźhrerin im Jahr 2016 ein Gehalt in HĂśhe von 200.000 ⏠plus 100.000 ⏠fĂźr Altersvorsorge sowie 24.000 ⏠fĂźr die Sozialversicherung und zudem 15 Prozent variable BezĂźge, bezogen auf das Fixum, dazu stand ein Dienstwagen zur VerfĂźgung; im Jahr 2009 hatte sie mit einem Einstiegsgehalt von 85.000 ⏠plus 30.000 ⏠Altersvorsorge plus 24.000 ⏠Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und einem Dienstwagen begonnen.cite-ref-75[75]
Behindertenpolitische Positionen zur WfbM
Fehlende Legitimation von Werkstätten als Ort lebenslanger Beschäftigung
Am 15. Mai 2015 kritisierte der âAusschuss fĂźr die Rechte von Menschen mit Behinderungenâ der UN in seinem âersten Staatenberichtâ Ăźber die Verhältnisse in Deutschland, âdass segregierte Werkstätten fĂźr behinderte Menschen weder auf den Ăbergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Ăbergang fĂśrdern.â Daher empfahl der Ausschuss dem Konventions-Vertragsstaat Deutschland âdie schrittweise Abschaffung der Werkstätten fĂźr behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize fĂźr die Beschäftigung bei Ăśffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarktâ.cite-ref-76[76]
In einem Beitrag zu dem Sammelband Die UN-Konvention fĂźr die Rechte von Menschen mit Behinderungen bestätigte im Jahr 2019 die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention im Wesentlichen das 2015 verĂśffentlichte Fazit: âDie Existenz der Werkstätten und vergleichbarer Leistungsanbieter und die weiterhin steigende Zahl der dort Beschäftigten ist ein klarer Indikator fĂźr die auch nach einer Dekade UN-BRK fortbestehende Exklusivität des Arbeitsmarktes.â Daher solle âDeutschland [âŚ] mehr fĂźr die Entwicklung eines inklusiven Arbeitsmarktes tun und die Werkstätten in der bekannten Form nicht fortfĂźhren beziehungsweise diese abbauen.âcite-ref-77[77]
Im Juli 2023 bewertete die Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention die von ihr beobachtete âunveränderte, auch in den letzten Jahren wiederholt geäuĂerte grundsätzliche Positionierung der Bundesregierung, wonach WfbM Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes im Sinne von Artikel 27 UN-BRK seienâ, als âbedenklichâ.cite-ref-78[78]
Im September 2023 legte der UN-âAusschuss fĂźr die Rechte von Menschen mit Behinderungenâ einen aktualisierten âStaatenberichtâ Ăźber die Verhältnisse in Deutschland vor.cite-ref-79[79]
Werkstätten als âsozialrechtliche Errungenschaftâ
Ein zentrales Argument von Verteidigern des Fortbestands der Institution WfbM besteht darin, die Behauptung zurĂźckzuweisen, die bloĂe Existenz einer Sondereinrichtung ausschlieĂlich fĂźr âvoll erwerbsgeminderteâ Menschen stelle einen VerstoĂ gegen die UN-Behindertenrechtskonvention dar. Vielmehr ermĂśglichten Werkstätten fĂźr behinderte Menschen erst eine Teilhabe vieler Menschen am Arbeitsleben und ihre Integration in das Arbeitsleben, die vor dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes 1974 keinerlei Anspruch auf eine sinnvolle Beschäftigung gehabt hätten.cite-ref-80[80]
Mario Schreiner beantwortete 2017 im Auftrag der Deutschen Vereinigung fĂźr Rehabilitation die Titelfrage seines Beitrags â[WfbM:] Sozialhistorischer Meilenstein oder soziale Isolation?â mit den Worten: âWerkstätten fĂźr behinderte Menschen sind ein fester Bestandteil der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Deutschland. Sie sind eine sozialrechtliche Errungenschaft, stellen sie doch die MĂśglichkeit sicher, dass Menschen mit Behinderungen, âdie nicht, noch nicht oder noch nicht wiederâ (§ 41 SGB IX und § 58 SGB IX n. F.) einer Arbeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nachkommen kĂśnnen, die MĂśglichkeit bekommen, eine Beschäftigung auszuĂźben. Trotz dieser positiven Aspekte der WfbM bleibt unverkennbar, dass Reformbedarf am tradierten Angebot besteht. Dieser resultiert aus den formulierten menschenrechtlichen Anforderungen der UN-BRK, einem sich wandelnden Bewusstsein im Umgang mit Menschen mit Behinderungen â von der FĂźrsorge hin zu Gleichberechtigung und vollumfänglichen TeilhabemĂśglichkeiten â sowie nicht zuletzt aufgrund der formulierten BedĂźrfnisse und WĂźnsche der Werkstattbeschäftigen hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe und sozialer Anerkennung. Vor diesem Hintergrund ist eine kritische Beobachtung und Begleitung der WfbM sowie ihrer mĂśglichen Reformen durch die Neuerungen des BTHG in den kommenden Jahren angezeigt.âcite-ref-81[81]
Ablehnung von Menschenrechts-Aktivisten als âweltfremdâ
Das arbeitgebernahe Portal âarbeitsrecht.orgâ bewertete 2019 die Position des UN-Menschenrechtsausschusses als âweltfremdâ. In Werkstätten fĂźr behinderte Menschen seien 2019 310.000 Menschen beschäftigt gewesen. Das sei, so arbeitsrecht.org, âeine groĂe Zahl â auch gemessen an der Zahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer bei Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarkts (2015/2016: ca. 1,22 Millionen).â Die Zahl der WfbM-Beschäftigten entspreche also fast einem Viertel der Zahl der Schwerbehinderten auf dem ersten Arbeitsmarkt. Eine âschnelle Abschaffungâ der WfbM werde âwohl eher zu Massenarbeitslosigkeit der heute dort Beschäftigten fĂźhrenâ, also zu einem Verdrängungswettbewerb. Gleichwohl seien, so das Portal, Verbesserungen des Ăbergangs von der WfbM in den ersten Arbeitsmarkt mĂśglich.cite-ref-82[82] Die Forderung nach einer zĂźgigen AuflĂśsung von WfbM in Deutschland wies auch Hans-GĂźnther Ritz scharf zurĂźck. FĂźr den hypothetischen Fall einer Befolgung der Forderung sagte Ritz voraus: âDie hohe Zahl der WfbM-Plätze und ihr hoher Anteil haben sich in der vergangenen 40 Jahren aufgebaut, es werden sicherlich Jahrzehnte notwendig fĂźr den âRĂźckbauâ sein â mit Bedarf einer nennenswerten Restplatzzahl.â Daher seien âenglischeâ LĂśsungen mit hohen gesellschaftlichen Ausgliederungsraten der âfreigesetztenâ WfbM-Beschäftigten âstrikt abzulehnen.âcite-ref-83[83]
Bereitschaft zu Reformen mit begrenztem Umfang
Im Juni 2016 unterrichtete die Bundesregierung der GroĂen Koalition den Deutschen Bundestag Ăźber ihren Standpunkt, dass sie â[h]insichtlich der Forderung des UN-Fachausschusses Fehlanreize zu beseitigen, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Ăbergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern,cite-ref-84[84] [âŚ] derzeit keinen Handlungsbedarfâ sehe. Die Bundesregierung sei der Ansicht, âdass Werkstätten fĂźr behinderte Menschen (WfbM) als Anbieter von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weiterhin ihren Platzâ hätten. Obwohl die Zahl der Neuzugänge in WfbM abnehme, steige die Zahl der in Werkstätten Beschäftigten, weil noch relativ wenige Beschäftigte ihre WfbM aus AltersgrĂźnden verlieĂen.cite-ref-85[85]
Bereitschaft zur Schrumpfung und Funktionsveränderung weiterbestehender Werkstätten
Zur Situation in Deutschland meinte der Ăsterreicher Franz Wolfmayr, Präsident der European Association of Service Providers for Persons with Disabilities (EASPD) 2011: âMein Eindruck ist, dass deutsche Organisationen noch dem Trugschluss unterliegen, sie kĂśnnten selbst dauerhaft entscheiden, wohin der Weg gehen soll und wie die UN-Konvention umgesetzt wird. Das wird auf Dauer so nicht mĂśglich sein. Aber im Moment sind die Einrichtungen noch sehr stark und der Wandel vollzieht sich langsam. Wesentlicher Motor werden bei Ihnen wie auch bei uns die Forderungen von Eltern und AngehĂśrigen sein sowie der Wunsch der Menschen mit Behinderung selbst. Aus Ăśsterreichischer Sicht muss ich aber auch sagen, die deutschen Standards sind sehr hoch, und es wäre nicht ratsam, sie aufzugeben.âcite-ref-chanceb-at-86-0[86]
Im Oktober 2021 gaben das Institut fĂźr Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) und das infas Institut fĂźr angewandte Sozialwissenschaft einen Zwischenbericht zum Thema âZukunft der Institution WfbMâ heraus. In diesem wird zusammenfassend festgestellt: âEs wird ersichtlich, dass WfbM als separate Beschäftigungsformen fĂźr Menschen mit Behinderungen grundsätzlich im Konflikt mit den Zielen der UN-BRK auf volle Inklusion in den und Teilhabe am Arbeitsmarkt stehen kĂśnnen.â Sollte eine Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung âunter den jetzigen Bedingungen des Arbeitsmarktes aufgrund der Art und Schwere der Behinderung nicht mĂśglich oder vom Betroffenen nicht gewollt sein, soll er die MĂśglichkeit haben, in einem geschĂźtzten Rahmen zu arbeiten. Es widerspräche dem Teilhabeziel der UN-BRK, wenn Menschen aufgrund einer Abschaffung von geschĂźtzten Beschäftigungsverhältnissen in die vollständige Exklusion geraten wĂźrden, indem sie gar keine MĂśglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben mehr hätten.âcite-ref-87[87]
FĂźr eine âgeschrumpfteâ WfbM mit einer neuen Konzeption setzte sich im Oktober 2016 die niedersächsische âFachkommission Inklusionâ in ihrem Aktionsplan ein. Demnach sollen Arbeitsplätze in Werkstätten fĂźr behinderte Menschen nur noch fĂźr âbeeinträchtigte Menschen mit einem sehr hohen UnterstĂźtzungsbedarfâ angeboten werden.cite-ref-88[88] Die Werkstätten sollen zu âKompetenzunternehmen fĂźr Bildung, Ausbildung, Arbeits- und BerufsfĂśrderung entwickeltâ werden.cite-ref-89[89]
Die SPD-Bundestagsfraktion berief fĂźr den 7. November 2022 eine Konferenz ein, an der ca. 200 Mitglieder von Werkstatträten in Deutschland teilnahmen. Zentrales Thema war die Umsetzung des Prinzips der Personenzentrierung in Werkstätten fĂźr behinderte Menschen. Die teilnehmenden Werkstatträte berichteten, dass âetwa 30 Prozent der Werkstattbeschäftigten [âŚ] sich eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gut vorstellenâ kĂśnnten. Die Betroffenen sollten selbst entscheiden, ob sie in einer WfbM oder in der freien Wirtschaft arbeiten mĂśchten; dazu bedĂźrfe es gesetzlicher Modernisierungen. Gefordert wurden auch ârichtige Ausbildungsberufe in Werkstätten, die den Ăbergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern.âcite-ref-90[90] Takis Mehmet Ali, seit Februar 2022 Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion fĂźr die Belange von Menschen mit Behinderung, erklärte, dass die Umsetzung des Prinzips der Personenzentrierung den Schwerpunkt seiner Arbeit bilde und dass nach Ansicht der SPD, fĂźr die er spreche, deshalb behinderte Menschen und deren WĂźnsche im Mittelpunkt der Werkstattarbeit stehen mĂźssten.cite-ref-91[91]
Laut der âBundesvereinigung Lebenshilfeâ erfĂźllen Werkstätten fĂźr behinderte Menschen wichtige Funktionen: âdas Bereitstellen von Arbeitsplätzen, die UnterstĂźtzung bei der Arbeit, berufliche Rehabilitation, Bildung und soziale Teilhabe. Alle fĂźnf Funktionen sollen in einer personenzentrierten, flexiblen und inklusiven Struktur erhalten bleiben und sollen durch WfbM als Kompetenzzentren und inklusiven Leistungsanbietern bereitgestellt werden.âcite-ref-92[92]
Am 17. Februar 2023 trafen sich die Beauftragten der Bundestagsfraktionen der SPD, der CDU/CSU und von BĂźndnis 90/Die GrĂźnen mit Vertretern von Vereinigungen der Behindertenhilfe und Praktikern zum Thema âNeufassung der Werkstattgesetzgebungâ. Einigkeit bestand darin, dass generell das Prinzip der Personenzentrierung ernster genommen werden mĂźsse. In Verbindung mit dem Wunsch- und Wahlrecht fĂźr Menschen mit Behinderung bedeute das, dass niemand den Menschen ihr Wunsch- und Wahlrecht absprechen wolle, âwenn sie in der Werkstatt weiter beschäftigt bleiben mĂśchten.â Es gehe nicht um die SchlieĂung aller Werkstätten. Gleichwohl mĂźssten gesetzliche Regelungen grundlegend geändert werden, damit diejenigen, die ihre WfbM verlassen wollen, grĂśĂere Erfolgschancen bekommen und Diskriminierungen beendet werden. Eine solche habe z. B. darin bestanden, dass auf dem ersten Arbeitsmarkt eingesetzte Beschäftigte während der COVID-19-Pandemie keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld gehabt hätten, da sie nicht arbeitslosenversichert seien. Wer sozialversicherungspflichtig, vor allem Ăźber das Budget fĂźr Arbeit, versichert sei, mĂźsse in Zukunft auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Den Versuch, einen Weg âaus der Werkstatt herausâ zu finden, bewertete keiner der Anwesenden grundsätzlich als illegitim. Ein 43-jähriges Mitglied eines Werkstattrats berichtete, die Arbeitsagentur habe sich geweigert, seinen Plan zu unterstĂźtzen, da er âzu altâ sei, um den Versuch einer Nachqualifikation zu starten.
Qualifizierung wurde als KĂśnigsweg aus der WfbM hinaus bewertet, aber auch als wichtigstes Mittel fĂźr junge Menschen, gar nicht erst in diese aufgenommen werden zu mĂźssen.
Im Europäischen Parlament vertritt Katrin Langensiepen als MeinungsfĂźhrerin in Sachen Werkstattreform die Position, WfbM sollten zwar bestehen bleiben, die Zahl der dort Beschäftigten aber deutlich reduziert und die Funktion der âRest-WfbMâ verändert werden. Ihrer Ansicht nach kĂśnnen geschĂźtzte Werkstätten fĂźr einige Arbeitnehmer sinnvoll sein â aber nicht in ihrer derzeitigen Ausgestaltung, sondern als gleichberechtigter Teil des regulären Arbeitsmarktes. âWenn einige Menschen, die in den Werkstätten beschäftigt sind, dort glĂźcklich sind und bleiben wollen, dann sollte das mĂśglich gemacht werden - aber mit dem Status von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.âcite-ref-93[93]
Kritik
Ganz allgemein richtet sich mittlerweile gesellschaftliche Kritik gegen die anhaltende âBesonderungâ âBehinderterâ vor allem im Zusammenhang mit der Formulierung, Ratifizierung, Umsetzung und praktischen Anwendung der UN-Konvention Ăźber Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und der Diskussion auch in diesem Zusammenhang Ăźber z. B. Inklusive Pädagogik. So kam der Rektor der Ăśsterreichischen Sonderschule Reutte zu dem Schluss, dass seine Schule âhauptsächlich Nachschub fĂźr die Behinderten-Werkstätten produziereâ.cite-ref-94[94] Auch die geringe Bezahlung der Beschäftigten wird kritisiert.cite-ref-95[95] Diese Kritik rĂźckt im Kontext der Werkstattreform ins Zentrum der Kritik am Status quo von WfbM.
Neben einer Kritik der Konzeption und der Praxis der Arbeit in WfbM gibt es auch eine Kritik an der Zielrichtung, den Auswirkungen und dem Tempo von ReformbemĂźhungen sowie zur Terminologie im Themenbereich Arbeit und Behinderung.
Falscher Grundansatz des Rehabilitationsmandats
Kritiker weisen darauf hin, dass generell das deutsche Sozialrecht und sein paternalistischer Denkansatz im Kern aus Bismarcks Zeiten stammten. Es sei eigentlich auf vorĂźbergehenden Hilfebedarf bei wirklich bloĂ vorĂźbergehenden Beeinträchtigungen ausgelegt. Behinderung sei aber weder eine vorĂźbergehende Unfallfolge noch eine âKrankheitâ. Von daher sei das Konzept einer âRehabilitationâ dauerhaft behinderter Menschen schon im Ansatz falsch. Bei den meisten Beschäftigten in einer WfbM sei die Hoffnung unangebracht, sie wĂźrden eines Tages wieder erwerbsfähig (nach heutigen MaĂstäben des deutschen Sozialrechts). Dies zeige allein schon die häufige offizielle Verwendung des Attributs âwerkstattbedĂźrftigâ auf den GroĂteil der in einer WfbM Beschäftigten.
FĂźr Jana York und Jan Jochmaring sind Werkstätten fĂźr Menschen mit Behinderung ââAuffangbeckenâ fĂźr Personen, deren Arbeitskraft am Arbeitsmarkt nicht benĂśtigt wird bzw. nicht eingesetzt werden kann.âcite-ref-96[96]
Auf ihrem 64. Treffen am 3. und 4. November 2022 in Erfurt gaben die 17 Beauftragten des Bundes und der Länder fĂźr Menschen mit Behinderungen eine Erklärung mit dem Titel âErfurter Erklärung fĂźr einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030â ab. Dabei stellten sie u. a. fest, dass âder Auftrag der Werkstätten aus § 219 SGB IX, den Ăbergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fĂśrdern, bei einer Ăbertrittsquote von unter einem Prozent seit Jahrzehnten zu selten gelingt und deshalb als weitestgehend gescheitert angesehen wirdâ. Die Behindertenbeauftragten forderten Vertreter der Werkstätten und von Inklusionsbetrieben auf, âbis spätestens 2025 [âŚ] ein Konzept mit konkreten Schritten zu erarbeiten, um die Inklusionsbetriebe zu wichtigen Orten der betrieblichen Ausbildung und Beschäftigung von Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickelnâ.cite-ref-97[97]
Unlauterer Wettbewerb als Folge des Wirtschaftlichkeitsmandats
Der Deutsche Caritasverband sieht Gefahren darin, dass Werkstätten fĂźr behinderte Menschen in ihrem pflichtgemäĂen Streben nach Wirtschaftlichkeit in einen unlauteren Wettbewerb gegen reguläre Auftragnehmer geraten: âEs ist im klugen Interesse der Werkstätten, keine Preispolitik zu betreiben, die das im Markt Ăźbliche Preisniveau deutlich unterbietet. Wenn es einer Werkstatt gelingt, ihre privat-gewerblichen Konkurrenten vom Markt zu verdrängen, dann liegt folgende Vermutung sehr nahe: Der Erfolg ist nicht (allein) den unternehmerischen Fähigkeiten des Werkstattleiters geschuldet, sondern beruht auf einer unlauter niedrigen VergĂźtung der dort beschäftigten Menschen mit Behinderung. Oder es drängt sich der Verdacht auf, dass die Summe, die der Leistungsträger fĂźr die Teilhabe der Werkstattbeschäftigten bezahlt, doch mehr kompensiert als nur den Nachteil, den die Werkstätte aufgrund der Beschäftigung von Menschen mit schweren Einschränkungen hat. Sollten die Werkstätten eines Tages einer rechtlichen PrĂźfung nach den Regeln des europäischen Wettbewerbsrechts unterzogen werden, dĂźrfte es sehr entscheidend sein, dem Verdacht von Lohndumping oder Ăberkompensation keinen Raum zu geben. Kluge Selbstbeschränkung ist vonnĂśten, um die Arbeit der Werkstätten langfristig zu sichern.âcite-ref-caritas-de-32-1[32]
Mangelnder Einsatz gegen Exklusionstendenzen
Kritiker sprechen von einer âBehindertenindustrieâ:cite-ref-98[98] Die Ausgaben fĂźr die âEingliederungshilfeâ z. B. seien von 1998 bis 2009 um rund 60 % auf Ăźber 13 Mrd. Euro gestiegen. Zusätzlich sei bis 2013 die Zahl der in âSozialbetriebenâ angebotenen âArbeitsplätzeâ um Ăźber 63 % auf 305.000 angestiegen, obwohl in Deutschland z. B. immer weniger âMenschen mit geistiger Behinderungâ geboren wĂźrden und Menschen mit kĂśrperlichen Behinderungen im Prinzip mehr MĂśglichkeiten zu âregulärerâ Arbeit hätten.cite-ref-brandeins-de-werkstattbericht-dorit-kowitz-1-1[1] Tatsächlich ist zwischen 2008 und 2018 die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen nur um 6 Prozent gesunken, während im gleichen Zeitraum die Zahl aller Arbeitslosen um 29 Prozent zurĂźckgegangen ist.cite-ref-99[99] Das zeigt, dass die deutsche Wirtschaft sich sogar in einer guten wirtschaftlichen Gesamtlage schwer damit tut, als eingeschränkt erwerbsfähig eingestufte Menschen mit Behinderung einzustellen. Umso schwieriger ist es, Menschen mit voller Erwerbsminderung auf dem Ersten Arbeitsmarkt unterzubringen.
Einkommens- und VermÜgensverhältnisse der Beschäftigten
Kritiker bemängeln, dass die nicht als Arbeitnehmer, sondern lediglich als âarbeitnehmerähnlich Beschäftigtenâ bundesweit durchschnittlich lediglich ca. 8,50 ⏠täglich als âEntgeltâ erhielten.cite-ref-dlf-dossier-15-4-016-100-0[100] Dies wird als diskriminierend und als ĂźbermäĂiger Solidarbeitrag der in der Regel ohne eigene Schuld âBehindertenâ bezeichnet und stehe im klaren Widerspruch zu den inklusiven Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch bezĂźglich der âTeilhabeâ bzw. des Zugangs von Menschen mit Handicaps zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Jahr 2021 betrug das Durchschnittsentgelt in Werkstätten fĂźr behinderte Menschen 226 Euro pro Monat. 49 Prozent der Beschäftigten in Werkstätten bekamen 2021 sogar weniger als 150 Euro pro Monat fĂźr ihre Arbeit.cite-ref-101[101]
Kritisiert wird auch, dass entsprechende EinkĂźnfte auf die Grundsicherung angerechnet werden; entsprechende Ănderungen im Zuge einer Reformierung der âEingliederungshilfeâ, das âBundesteilhabegesetzâ, stĂźnden unter der Vorgabe der Kostenneutralität.
Eine von der niedersächsischen Landesregierung einberufene âFachkommission Inklusionâ forderte in ihrem im Oktober 2016 verĂśffentlichten Aktionsplan die Regierung auf, dass diese sich Ăźber den Bundesrat dafĂźr einsetzen solle, dass Beschäftigte in einer WfbM den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.cite-ref-102[102] Forderungen nach einem Mindestlohn fĂźr Beschäftigte in einer WfbM wurden im Zuge einer umfassenden Werkstattreform im Jahr 2023 wieder laut.cite-ref-103[103]
Verwehrung des Arbeitnehmerstatus
Die Verwehrung des Arbeitnehmerstatus stellt nach Ansicht einiger Kritiker einen VerstoĂ gegen Europarecht dar. Gemäà der Richtlinie 2003/88/EG Ăźber bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sei als Arbeitnehmer ânach objektiven Kriterien die Person anzusehen, die eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausĂźbt, indem sie während einer bestimmten Zeit fĂźr einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt und dafĂźr als Gegenleistung eine VergĂźtung erhält.â Alle diese Kriterien träfen auf Beschäftigte in einer WfbM zu.cite-ref-104[104]
Die Autoren des Abschlussberichts der Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem fĂźr Menschen mit Behinderungen in Werkstätten fĂźr behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (im September 2023 verĂśffentlicht) halten es fĂźr mĂśglich, dass der Europäische Gerichtshof, vor allem dann, wenn ein deutsches Gericht sich an ihn wenden sollte, sein Urteil vom 12. März 2015cite-ref-105[105] bestätigt, in dem auch zu lesen ist, dass die meisten Beschäftigten in beschĂźtzenden Einrichtungen als âArbeitnehmerâ gelten mĂźssten. Demnach hätten âdie Mitgliedstaaten der EU die Pflicht, einen nationalen Anspruch auf die Geltung des Mindestlohns auch in Werkstätten zu implementieren.âcite-ref-106[106]
Die im Auftrag der Bundesagentur fĂźr Arbeit und Soziales tätigen Autoren wĂźrden die referierte Position dem Lager derer zuordnen, die im Zusammenhang mit der Werkstattbeschäftigung primär die Arbeitsleistung betrachten, âdie auch entsprechend zu vergĂźten istâ. Es gibt aber laut dem Bericht auch das Gegenlager, fĂźr das eine Werkstattbeschäftigung primär eine RehabilitationsmaĂnahme sei, âdie zunächst etwas kostet.âcite-ref-107[107]
Arbeitgebermentalität als Hauptproblem
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erklärte das Jahr 2013 zu ihrem Themenjahr unter dem Motto: âSelbstbestimmt. Immer dabei.â Im Kontext dieses Jahres lieĂ sie eine Expertise mit dem Titel âZugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt fĂźr Menschen mit Behinderungenâ anfertigen und verĂśffentlichen. Anlass fĂźr diese Studie war das von der Antidiskriminierungsstelle festgestellte Problem, dass â[d]ie Beschäftigungssituation schwerbehinderter Arbeitnehmer_innenâ sich bis 2013 âtrotz guter rechtlicher Rahmenbedingungen, umfangreicher und differenzierter Hilfen sowie nationaler und europaweiter Initiativen und FĂśrderprogramme insgesamt nur unwesentlich verbessertâ habe.cite-ref-108[108]
Schwerpunkte der Studie sind
⢠die Suche nach strukturellen und verfahrensbedingten Barrieren und Chancen beim Zugang zum und Verbleib von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt,
⢠die Suche nach mentalen Barrieren, d. h. sozialpsychologischen Erklärungsmustern fßr Vorurteile, Stigmatisierung und Diskriminierung behinderter und chronisch kranker Menschen und
⢠Vorschläge zur Beseitigung erkannter Barrieren.
Konkret bemängeln die Autoren, dass âvor allem in der WfbM, aber auch in Unternehmen [âŚ] oft eine FĂźrsorgeperspektive auf Behinderungenâ dominiere, dass sich also das Prinzip der Personenzentrierung noch nicht durchgesetzt habe und dass es â[f]Ăźr Menschen mit einer geistigen Behinderung [âŚ] nicht nur an geeigneten Arbeitsplätzenâ fehle; es werde vielmehr âauch selten nach geeigneten Tätigkeitsfeldern gesucht, weil diese Personengruppe in den WfbMs verortet wirdâ, wo sie angeblich âgut aufgehobenâ sei.cite-ref-109[109]
Kritik an Reformansätzen
Die oben zitierte Bewertung des Deutschen Caritasverbandes, wonach die Aussage in Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention âbemerkenswertâ sei, dass der Artikel âdas gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeitâcite-ref-110[110] gebiete, kann als vorsichtige Kritik an der âĂbergriffigkeitâ der UN interpretiert werden. Denn fĂźr Menschen ohne Behinderung gebe es, so der Caritasverband, in Deutschland zwar einen Anspruch auf Transferleistungen und umfassende UnterstĂźtzung, wenn sie auf dem Arbeitsmarkt keinen Arbeitsplatz finden â aber keine Garantie fĂźr die Teilhabe am Arbeitsleben.cite-ref-caritas-de-32-2[32] Dass das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben etwas Besonders sei, das nur Menschen mit Behinderung garantiert werde, wird auch durch einen Reformvorschlag der âBAG-WfbMâ vom September 2022 deutlich, dem die Bundesarbeitsgemeinschaft den Titel âArbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruchâ gab.cite-ref-111[111]
Hintergrund der Anmerkung des Caritasverbandes ist die Tatsache, dass âdie Väter und MĂźtter des Grundgesetzesâ 1949 bewusst darauf verzichtet haben, ein Recht auf Arbeit ins Grundgesetz aufzunehmen, da in dessen Grundrechtsteil nur einklagbare Rechte aufgenommen werden sollten. Ein einklagbares Recht des Einzelnen auf Arbeit sei aber mit den Grundlagen einer Marktwirtschaft nicht vereinbar.
Auf den mĂśglichen Vorwurf, Art. 27 der UN-Charta postuliere ein Recht auf Arbeit ausschlieĂlich fĂźr Menschen mit Behinderung und dadurch sollten Menschen mit Behinderung unzulässig bevorzugt werden, wĂźrden Rechtsdogmatiker antworten, dass erstens Art. 3. Abs. 3 Satz 2 GG eine Bevorzugung von Menschen mit Behinderung nicht verbiete, dass es aber zweitens eine solche Bevorzugung nicht gebe, da per definitionem alle Sonderregelungen fĂźr Menschen mit Behinderung Nachteilsausgleiche darstellten.
Bei dem impliziten Vorwurf der âĂbergriffigkeitâ ist jedoch zu bedenken, dass der âAusschuss fĂźr die Rechte von Menschen mit Behinderungenâ in seinen âAbschlieĂenden Bemerkungen Ăźber den ersten Staatenbericht Deutschlandsâ nicht generell Entscheidungen Betroffener fĂźr einen Verbleib in einer âsegregierendenâ Einrichtung ignoriert. So heiĂt es z. B. in der Anmerkung 46b: âDer Ausschuss empfiehlt [âŚ], im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen zurĂźckzubauen, und empfiehlt, dass Regelschulen mit sofortiger Wirkung Kinder mit Behinderungen aufnehmen, sofern dies deren Willensentscheidung istâ.cite-ref-112[112]
Die âCaritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP)â nahm am 14. November 2022 Stellung zu dem Referentenentwurf zum âGesetz zur FĂśrderung eines inklusiven Arbeitsmarktsâ.cite-ref-113[113] Sie begrĂźĂt, dass die Institution des Budgets fĂźr Arbeit als Mittel, sich aus der WfbM herauszuarbeiten, gestärkt werde, erinnert aber daran, âdass in der Praxis nur wenige Menschen mit Behinderung die Leistungen des Budgets fĂźr Arbeit in Anspruch nehmen.â Liegt nämlich âdem Budgetnehmer ein konkretes Beschäftigungsangebot auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor, kann er einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger stellen. Die Angebote der Arbeitgeber sind aber bundesweit Ăźberschaubar. Die bisherige Praxis zeigt, dass die Angebote der Arbeitgeber ausbleiben und die Vermittlung der Arbeitsstellen nur unzureichend durch die Bundesagentur erfolgt, zumal fĂźr die Bewilligung von Leistungen der Träger der Eingliederungshilfe zuständig ist. Wenn es zu einem Arbeitsvertrag und damit zu einem Budget fĂźr Arbeit kommt, bleibt der Budgetnehmer dauerhaft voll erwerbsgemindert und daher âRehabilitandâ im Sinne der Eingliederungshilfe. Dies bedeutet, dass er ein uneingeschränktes RĂźckkehrrecht in die WfbM besitzt. Dieses RĂźckkehrrecht kann sogar de facto zur RĂźckkehrpflicht werden. Denn die Budgetnehmer sind zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, aber nicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.â Menschen mit Behinderung, die die Voraussetzungen fĂźr eine Werkstattbeschäftigung nach § 58 SGB IX erfĂźllen, haben trotz des Budgets fĂźr Arbeit weiterhin strukturell keinen Zugang zu Leistungen, die Menschen mit Behinderung im Status der Erwerbsfähigkeit nach §§ 49 ff SGB IX und nach §§ 112 ff, 88 bis 92 SGB III zustehen. Durch die fehlende AnknĂźpfung der Regelung des § 50 SGB IX (Leistungen an Arbeitgeber) zu den Regelungen nach §§ 60, 61 SGB IX werden Menschen mit Behinderung mit dem âWerkstattstatusâ laut der CBP strukturell benachteiligt.cite-ref-114[114] An den beschriebenen Zusammenhängen werde sich allein durch die neuen Bestimmungen des Gesetzesentwurfs der Ampelkoalition kaum etwas ändern.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert in ihrer Stellungnahme zum neuen Gesetz der Ampelkoalition die Einfßhrung einer besonderen Quote zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, die aktuell vor allem in Werkstätten fßr behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, in die Regelungen ßber die Ausgleichsabgabe.cite-ref-115[115]
Im Oktober 2021 ging das Bundesministerium fĂźr Arbeit und Soziales in seinem Zwischenbericht Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem fĂźr Menschen mit Behinderungen in Werkstätten fĂźr behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die MĂśglichkeit ein, dass von (einzelnen? vielen?) Beschäftigten in einer WfbM ein Verlassen der Einrichtung ânicht gewolltâ sei. Diese MĂśglichkeit sieht Art. 27 der UN-Konvention nicht vor, da fĂźr ihn die Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt als âNormalfallâ erscheint. Die sich daraus entwickelnde Diskussion ähnelt der zu der Frage, ob es im Schulwesen sinnvoll und zulässig sei, Eltern betroffener Schulkinder die Entscheidung zu Ăźberlassen, ob ihr Kind in einer Regelschule oder in einer FĂśrderschule beschult werden soll.cite-ref-116[116]
Begriffsverwendung
Werkstätten fßr behinderte Menschen werden heute nur noch umgangssprachlich als Beschßtzende Werkstätten bezeichnet. Der Begriff enthalte, so Sprachkritiker, die starke Konnotation, dass Menschen mit Behinderung nicht in erster Linie Subjekte seien, die in einer von den Leitbildern der Inklusion und des mßndigen Bßrgers geprägten Gesellschaft mÜglichst selbstständig ihre Bedßrfnisse befriedigen wollten, sondern Objekte, die einer paternalistischen Fßrsorge bedßrften.
Die inzwischen umgangssprachlichen Begriffe Werkstatt fĂźr Behinderte und Behindertenwerkstatt gelten als âpolitisch unkorrektâ, da durch die Substantivierung des Partizips âbehindertâ die Behinderung als (einziges) Wesensmerkmal der von ihr Betroffenen erscheint.
Auch der Begriff Werkstatt fĂźr behinderte Menschen wird kritisiert, obwohl er ein Fachbegriff der Rechtssprache ist. Das Bezugswort âMenschâ werde durch die Hintanstellung nicht genĂźgend betont. âMenschen mit Behinderungâ sei eine akzeptablere Formulierung. Noch besser sei es, wenn das Wortfeld âbehindertâ vĂśllig gemieden werde. Stattdessen sollten die Formulierungen âMenschen mit wesentlichen Beeinträchtigungenâ, âMenschen mit Beeinträchtigungâ oder âMenschen mit Lernschwierigkeitenâ benutzt werden. In den Reihen der Bewegung âDisability Prideâ wiederum gibt es Kritik an dieser Sichtweise. Nicht âPeople first!â, sondern âIdentity firstâ sei das Gebot der Stunde. âStolzeâ behinderte Menschen bekennen sich demnach zu ihrer Behinderung, die Teil ihrer Identität sei und sich nicht wie ein Accessoire ablegen lasse (âMenschen mit Behinderungâ sind eben nicht von Fall zu Fall auch âMenschen ohne Behinderungâ).cite-ref-117[117]cite-ref-118[118]cite-ref-119[119]
Eine von der Bundesanstalt fĂźr Arbeit als Werkstatt fĂźr behinderte Menschen anerkanntecite-ref-120[120] Einrichtung in DĂźsseldorf nennt sich Werkstatt fĂźr angepasste Arbeit.
Galerie
Internationale Situation
Die Behauptung des BeB, es gebe auĂerhalb Deutschlands keine Einrichtungen, die mit deutschen Werkstätten fĂźr behinderte Menschen vergleichbar wären, ist nach Feststellung des Ăsterreichers Franz Wolfmayr sachlich falsch: Ăber drei Millionen Menschen mit Behinderungen arbeiteten in Europa in Sondereinrichtungen fĂźr Menschen mit Behinderungen, davon zehn Prozent in Deutschland.cite-ref-122[122] In anderen Ländern jedoch sei es Ăźblich, WerkstattlĂśhne zu subventionieren. Wolfmayr äuĂerte auf einer Tagung Ende 2014, die (zu geringe) Entlohnung von in Werkstätten beschäftigten Menschen sei bislang ein z. B. auch von Gewerkschaften viel zu wenig berĂźcksichtigtes Thema.cite-ref-bz-21-11-014-62-1[62] Er hatte bereits 2012 auch gefordert, WfbM-Beschäftigten Arbeitnehmer-Rechte zu geben, mit ihnen einen Arbeitsvertrag zu vereinbaren und sie tariflich zu entlohnen. Unabhängig davon bewertet die EASPD deutsche Werkstätten als âfĂźr Personen mit hohem UnterstĂźtzungsbedarf bestens geeignetâ und sieht daher keinen Anlass, diese Einrichtungen abzuschaffen.cite-ref-123[123]
Die EU-Kommission kĂźndigte 2010 in dem Arbeitspapier Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010â2020 an, die EU werde âdie Frage der innerberuflichen Mobilität auf dem offenen Arbeitsmarkt und in geschĂźtzten Werkstätten aufgreifenâ, und teilte mit, dass sie beabsichtige, âgegen die Sozialleistungsabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen vorzugehen, die sie davon abhalten, in den Arbeitsmarkt einzutretenâ.cite-ref-124[124]
Ăsterreich
Auch in Ăsterreich wird gesetzlich zwischen âErwerbsfähigenâ und âNicht-Erwerbsfähigenâ unterschieden, wobei Letztere aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgegliedert werden. Der EASPD-Vorsitzende Wolfmayr hat mit dem von ihm geleiteten Projekt âChance Bâcite-ref-125[125] in der Ăśstlichen Steiermark versucht, dieses System zu unterlaufen. Dies begrĂźndete er damit, dass diese Regelung â seiner Meinung nach â der UN-Konvention widerspräche. Da Nicht-Erwerbsfähige kein gleichberechtigtes Leben fĂźhren kĂśnnten und auch nicht in die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung aufgenommen werden und keine RentenansprĂźche erwerben. Ihr Entgelt liege deshalb auf Taschengeldniveau von teilweise unter zehn Euro. Um einen solchen beschämenden Status zu vermeiden, hätte man von Beginn an mĂśglichst viele Menschen als erwerbsfähig definiert und sie mit allen uns zur VerfĂźgung stehenden Mitteln in den Arbeitsmarkt gebracht.cite-ref-chanceb-at-86-1[86] Vom Rechnungshof des Landes Steiermark wurde Wolfmayr vorgehalten, er maximiere mit seinen Innovationen Kosten.cite-ref-126[126]
In Ăsterreich arbeiteten 2020 rund 27.000 Menschen in Werkstätten bzw. beschäftigungstherapeutischen Einrichtungen der Behindertenhilfe, ohne jedoch eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung zu haben oder eine Entlohnung dafĂźr zu erhalten. Im November 2020 bescheinigte die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention dem Staat Ăsterreich âein problematisches Verständnis internationaler menschenrechtlicher Verpflichtungen. Internationale Menschenrechtsverpflichtungen werden tendenziell eher als âKann-Bestimmungenâ oder gar als Luxus wahrgenommen. [âŚ] Vor allem der menschenrechtsbasierte Ansatz der UN-BRK ist noch nicht hinreichend in der Ăśsterreichischen Realität angekommen. Vielmehr beherrscht der Wohltätigkeitsgedanke die gesamte Thematik. Ebenso wenig hat das soziale Modell von Behinderung bisher tiefgreifend und flächendeckend Einzug in die (Behinderten-)Gesetzgebung und -Politik gefunden. [âŚ] Paternalismus stellt nach wie vor eine groĂe HĂźrde fĂźr Menschen mit Behinderungen in Ăsterreich dar. [âŚ] Trotz punktuell wahrnehmbarer Verbesserungen [âŚ] wird Expertise in eigener Sache Ăźber weite Strecken noch nicht hinreichend anerkannt. Nach wie vor wird vielfach fĂźr oder Ăźber Menschen mit Behinderungen gesprochen, ohne sie selbst zu Wort kommen zu lassen. [âŚ] Disability Mainstreaming ist in der Ăśsterreichischen Verwaltung und Politik noch nicht angekommen.âcite-ref-127[127] Am 23. August 2023 gab die âĂsterreichische Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonventionâ in englischer Sprache Abschlussbemerkungen zur Lage der Menschen mit Behinderung in Ăsterreich heraus.cite-ref-128[128]
Schweiz
In der Schweiz betreuen die Mitglieder des Verbandes âINSOSâ (âInstitutions sociales suisses pour personnes handicapĂŠes / Soziale Institutionen fĂźr Menschen mit Behinderung Schweizâ) in 300 Werkstätten ca. 25.000 Menschen mit Behinderung.cite-ref-129[129] Die Existenz derartiger âbeschĂźtzender Werkstättenâ wird damit begrĂźndet, dass nicht alle Menschen â- insbesondere auf Grund ihrer beschränkten EinsatzmĂśglichkeitencite-ref-130[130] im offenen Arbeitsmarkt der Schweiz Aufnahme finden (kĂśnnen)â. Ăhnlich wie in Deutschland gibt es auch in der Schweiz Tagesstätten, in denen besonders schwer behinderten Menschen tagesstrukturierende MaĂnahmen angeboten werden.cite-ref-131[131]
Polen
Werkstätten fĂźr Menschen mit Behinderung gibt es in Polen seit den frĂźhen 1980er Jahren. Sie unterscheiden sich von deutschen Einrichtungen in erster Linie in ihrer GrĂśĂe. Traditionell finden nur um die 20 bis 30 Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt Beschäftigung. Im polnischen Werkstättengesetz, das im August 2012 in Kraft trat, ist keine MindestgrĂśĂe fĂźr Werkstätten festgelegt.
2012 gab es in Polen 67 WfbM. Am 14. und 15. November 2012 wurde der nationale Verband der polnischen Werkstätten (âZPZAZâ, auf Deutsch: âNationale Vereinigung der Arbeitgeber fĂźr Beschäftigung und weitere soziale Diensteâ) gegrĂźndet.cite-ref-132[132]
Auch den Staat Polen kritisierte der Fachausschuss fßr die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UN, und zwar dafßr, dass er Behindertenwerkstätten fÜrdere.cite-ref-133[133]
Frankreich
In Frankreich gibt es im Wesentlichen zwei unterschiedliche Formen von Behindertenwerkstätten:cite-ref-134[134]
Leistungsstärkere Personen werden in Entreprises AdaptÊes (EA) beschäftigt, in denen der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird und die Personen als Arbeitnehmer eingestuft sind. Diese Betriebe werden von Verbänden verwaltet und fallen in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsministeriums unter Beachtung des allgemeingßltigen franzÜsischen Arbeitsgesetzbuches (Code du Travail).
FĂźr leistungsschwächere Personen mit einem LeistungsvermĂśgen unter 30 Prozent gibt es die ÂŤEtablissements et services dâaide par le travail (ESAT)Âť, frĂźher ÂŤCentres dâaide par le travail (CAT)Âť genannt. Dort genieĂen Arbeitnehmer sozialen Schutz. FĂźr sie ist das Arbeitsministerium nicht zuständig, und daher fallen sie auch nicht unter das Arbeitsrecht.cite-ref-135[135]
Es gibt in Frankreich weitaus mehr ÂŤESATsÂť als ÂŤEAsÂť. Beide Einrichtungen beschäftigen den Personenkreis, der in deutschen WfbM beschäftigt wird. Sie erhalten, wie in Deutschland, pro behindertem Beschäftigten eine staatliche VergĂźtung. Art. L 344 des ÂŤCode de lâaction sociale et des famillesÂť schreibt dazu Folgendes: âZentren fĂźr Hilfe durch Arbeit â mit oder ohne Wohnheim â nehmen Jugendliche und Erwachsene auf, die momentan oder dauerhaft weder in gewĂśhnlichen Unternehmen oder an einem fĂźr Behinderte geschĂźtzten Arbeitsplatz oder im Auftrag eines Verteilungszentrums fĂźr Heimarbeit arbeiten kĂśnnen, noch eine unabhängige berufliche Tätigkeit ausĂźben kĂśnnen. Sie bieten ihnen verschiedene MĂśglichkeiten beruflicher Tätigkeiten, UnterstĂźtzung in medizinisch-sozialer Hinsicht und bei der Bildung sowie ein Lebensumfeld, das ihre persĂśnliche Entwicklung und ihre soziale Integration fĂśrdert.â
Am 4. Oktober 2021 gab das âCommittee on the Rights of Persons with Disabilitiesâ in englischer Sprache âConcluding observations on the initial report of Franceâ heraus.cite-ref-136[136]
GroĂbritannien
Zwar trat das Vereinigte KĂśnigreich 2009 der UN-Behindertenrechtskonvention bei. Jedoch sei, so Caroline Gooding in einem Ăberblick Ăźber den Stand der Umsetzung der Konvention in den G 20-Staaten im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung, um 2010 die Stimmung im Land fĂźr die Umsetzung von deren Inhalten wenig fĂśrderlich gewesen. So habe u. a. die Zeitung The Express 2011 Stimmung gegen Zahlungen an Menschen mit Behinderung gemacht: âMindestens eine halbe Million Menschen, die Leistungen erhielten, wurden als arbeitsfähig entlarvt, nachdem die Regierung bei Sozialschmarotzern hart durchgriff und sie medizinischen Tests unterzog. Und weitere 428.000 haben freiwillig aufgehĂśrt, ihre AnsprĂźche geltend zu machen, bevor sie diese Bewertungen zu Ende fĂźhrten â zusammen etwa 887.000. Die erstaunlichen Zahlen, die das Department for Work and pensions gestern bekanntgab, legen nahe, dass jedes Jahr mehr als vier Milliarden Pfund an Steuergeldern fälschlicherweise an arbeitsscheue Schmarotzer, die ernsthafte Behinderungen vortäuschen, ausgezahlt werden.âcite-ref-137[137]
Die letzte Werkstatt fĂźr Menschen mit Behinderung in GroĂbritannien wurde 2013 geschlossen. Menschen mit Behinderung sollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ihren Platz finden,cite-ref-138[138] allerdings im Fall des Misslingens ihrer Versuche, dort Beschäftigung zu finden, als Arbeitslose. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten fĂźr behinderte Menschen e. V. weist allerdings darauf hin, dass die geschlossenen Einrichtungen eher mit Inklusionsbetrieben in Deutschland vergleichbar gewesen seien. Das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben sei in GroĂbritannien fĂźr Personen mit einem hohen UnterstĂźtzungsbedarf zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit in die Praxis umgesetzt worden.cite-ref-139[139]
Literatur
⢠Raúl Aguayo-Krauthausen, Mitwirkung von Martin Kulik: Wer Inklusion will, findet einen Weg. Wer sie nicht will, findet Ausreden. Rowohlt Verlag 2023, Paperback ISBN 978-3-499-01029-3
⢠Horst H. Cramer: Werkstätten fßr behinderte Menschen. Beck C. H., ISBN 3-406-52559-8
⢠Stephanie Czedik: Ăkonomie von Behinderung. Paradoxe LeistungsansprĂźche in Werkstätten fĂźr behinderte Menschen. In: David Brehme, Petra Fuchs, Swantje KĂśbsell, Carla Wesselmann (Hrsg.): Disability Studies im deutschsprachigen Raum. Zwischen Emanzipation und Vereinnahmung. Beltz Juventa 2020. S. 210 â 217, ISBN 978-3-7799-6059-1
⢠Florian Demke: Werkstätten fßr behinderte Menschen bei der Eingliederung ins Arbeitsleben. Das Spannungsfeld zwischen Exklusion und Inklusion. GRIN Verlag, 2010, ISBN 978-3-640-72177-1
⢠Lukas Hildebrand: Stundenlohn: 1,35 Euro. In: Der Stern Heft 40/2022 29. September 2022, S. 92â98 (Online)
⢠Antje Kronberg: Zwischen Pädagogik und Produktion â Qualitätsmanagementsysteme in Werkstätten fĂźr behinderte Menschen. Verlag Martin Rossol, Pretzfeld 2013, ISBN 978-3-944736-41-9
⢠RAL GĂźtegemeinschaft Barrierefreiheit (Hrsg.): Managementanforderungen WfbM Qualität Plus 2013 â Begriffe und Kriterien. epubli Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-8442-3070-3
⢠Martin Rossol: Qualitätsmanagement in Werkstätten fßr behinderte Menschen: Die Implementierung von WfbM Qualität Plus. VDM Verlag, Saarbrßcken 2010, ISBN 978-3-639-25984-1
⢠Muster-Handbuch AZAV â Trägerzulassung nach AZAV im Berufsbildungsbereich von Werkstätten fĂźr behinderte Menschen. 2. Auflage, epubli Verlag, Berlin 2012, ISBN 978-3-8442-3320-9
⢠Viviane Schachler, Werner Schlummer, Roland Weber (Hrsg.): Zukunft der Werkstätten. Perspektiven fßr und von Menschen mit Behinderung zwischen Teilhabe-Auftrag und Mindestlohn. Verlag Julius Klinkhardt ISBN 978-3-7815-2560-3 (print), LebenshilfeVerlag ISBN 978-3-88617-918-3. 2023 (Online)
⢠Ulrich Scheibner und Wilfried WindmÜller (Hrsg.): Von Behinderung befreit. Inklusive Alternativen zur Sonderwelt bei Bildung, Arbeit und Wohnen. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2024, ISBN 978-3-17-045064-6.
⢠Wolfgang Trunk: Qualität der Pädagogischen Arbeit in Werkstätten fĂźr behinderte Menschen. DGQ-Band 31â21. Berlin/Wien/ZĂźrich 2006
Weblinks
Commons
: Werkstatt fĂźr behinderte Menschen
â Sammlung von Bildern und Videos
⢠brandeins.de, Markus Albers: âJĂźdische Neger in Alabamaâ
⢠Jens Bergmann: Heller Wahnsinn
⢠Barbara Kerbel interviewt den Tetraspastiker Alexander Abasov: âIch habe gelernt, andere Menschen zu entschleunigenâ
Deutschland
⢠Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten
⢠Werkstätten im Netz
⢠Alexander Bendel / Caroline Richter / Frank Richter: Entgelt und Entgeltordnungen in Werkstätten fßr Menschen mit Behinderungen. Etablierung eines wirtschafts- und sozialpolitischen Diskurses. Friedrich-Ebert-Stiftung. 2015
⢠§§ 219 bis 227 SGB IX Werkstätten fßr behinderte Menschen
⢠WMVO (Werkstätten-Mitwirkungsverordnung)
⢠REHADAT â Das Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation enthält u. a. die Datenbank Werkstätten fĂźr behinderte Menschen.
⢠aktionbildung.de â Materialien und Konzepte fĂźr und von Werkstätten fĂźr behinderte Menschen
⢠Fachkonzept fßr Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der Bundesagentur fßr Arbeit (PDF; 70 kB)
⢠Verzeichnis der anerkannten Werkstätten fßr behinderte Menschen Plus. Qualitätsmanagementsystem fßr Werkstätten fßr behinderte Menschen
⢠Karte und Liste der Werkstattläden von WfbM in Deutschland
⢠behindertenbeauftragte.de: Arbeit
⢠Petra VÜlzing: Die wichtigsten Fragen der BZ-Telefonaktion, zur Inklusion behinderter Menschen in die Arbeitswelt, badische-zeitung.de, 8. Dezember 2014
⢠Rainer Kreuzer: Geldgierige Wohlfahrt, Taz.de, 15. Juli 2011
⢠Leonie Brand: Einmal Werkstatt, immer Werkstatt, taz.de, 3. Februar 2012
⢠Leander Palleit: Inklusiver Arbeitsmarkt statt Sonderstrukturen: warum wir ßber die Zukunft der Werkstätten sprechen mßssen. Deutsches Institut fßr Menschenrechte. 2016.
⢠Coronavirus und WfbM. Solidaris Revisions-GmbH. 26. März 2020
⢠Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem fßr Menschen mit Behinderungen in Werkstätten fßr behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Erster Zwischenbericht. Bundesministerium fßr Arbeit und Soziales. Oktober 2021.
⢠Informationen zu âAnderen Leistungsanbieternâ als Alternative zu Werkstätten fĂźr behinderte Menschen. Bundesarbeitsgemeinschaft fĂźr UnterstĂźtzte Beschäftigung.
⢠Chris Schneidewind: âEine Inhaftnahmeâ â Langensiepen prangert Arbeitsverhältnisse fĂźr Behinderte in Deutschland an. Interview mit Katrin Langensiepen (MdEP). rnd.de. 1. Oktober 2022.
⢠Neufassung der Werkstattgesetzgebung steht bevor â was ist zu erwarten? Diskussion mit den teilhabepolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen 53grad-nord.com. 15. März 2023.
⢠Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention: Parallelbericht an den UN-Ausschuss fßr die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 2./3. Staatenprßfverfahren Deutschlands. Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung (Hrsg.: Deutsches Institut fßr Menschenrechte). Juli 2023.
⢠Bundesministerium fßr Arbeit und Soziales: Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem fßr Menschen mit Behinderungen in Werkstätten fßr behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Abschlussbericht. September 2023.
⢠United Nations Human Rights Treaty Bodies: Committee on the Rights of Persons with Disabilities: Concluding observations on the combined second and third periodic reports of Germany (englisch). Anmerkungen 61 und 62. 8. September 2023.
⢠âTeilhabe ist das Ăźbergeordnete Zielâ â Michael Schake im Gespräch Ăźber die wirtschaftliche Zukunft von WfbM contec.de. Januar 2024.
Ăsterreich
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Frankreich
⢠Union nationale des associations de parents, de personnes handicapÊes mentales, et de leurs amis (Unapei): Die Arbeit von Menschen mit intellektuellen Behinderungen in Frankreich: Herausforderungen und Perspektiven. 12. September 2011
Ländervergleich
⢠In Arbeit kommen und bleiben â GeschĂźtzte Arbeit und UnterstĂźtzte Beschäftigung in vergleichender Perspektive. Johannes Kepler Universität Linz
⢠Werkstätten fßr behinderte Menschen in ausgewählten EU-Staaten, USA und Kanada. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags. 2016
Einzelnachweise
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cite-note-1717. â Dieter Basener: Die Werkstatt verändern â aber wie? Vorschläge fĂźr eine grundlegende Reform des Systems der beruflichen Teilhabe. Aktion Psychisch Kranke e. V., 16. Januar 2019, abgerufen am 13. September 2023.
cite-note-1818. â Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit | Bildung | Teilhabe Niedersachsen: Neuer Name der LAG:WfbM Niedersachsen. 15. Februar 2020.
cite-note-1919. â Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention: Parallelbericht an den UN-Ausschuss fĂźr die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 2./3. StaatenprĂźfverfahren Deutschlands. Deutsches Institut fĂźr Menschenrechte, Juli 2023, S. 43, abgerufen am 13. September 2023.
cite-note-2020. â Z.B. Niedersächsisches Landesamt fĂźr Soziales, Jugend und Familie: SchlieĂung der Werkstätten fĂźr Menschen mit Behinderungen (WfbM), TagesfĂśrderstätten (TafĂś) und vergleichbarer Leistungsangebote. Rundschreiben. 19. März 2020.
cite-note-2121. â Corona: Geistige Behinderung bedeutet kein erhĂśhtes Risiko. aerzteblatt.de. 18. Juni 2020, abgerufen am 25. August 2020.
cite-note-2222. â Robert Koch-Institut: Grafisch gestalteter Stufenplan der STIKO zur Priorisierung der COVID-19-Impfung (4.2.2021). 4. Februar 2021, abgerufen am 5. Mai 2021.
cite-note-2323. â Beschluss: Bundesrat unterstĂźtzt finanzielle Hilfen fĂźr Behindertenwerkstätten. In: bundesrat.de. Der Bundesrat, 8. Juli 2020, abgerufen am 23. November 2020.
cite-note-wfbmstatisik-2424. â Reinhard Saal: Entwicklung der Werkstätten fĂźr behinderte Menschen â Eine Zusammenstellung von Daten aus verschiedenen Quellen. In: https://www.denksaal.de/handicap/. 23. Juli 2025, abgerufen am 23. Juli 2025.
cite-note-2525. â Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten fĂźr behinderte Menschen (BAG WfbM)
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